Beschluss zur Verlängerung der Wirksamkeit des KODA-Beschlusses vom 24. März 2014 zur Änderung der Anlage 8 zur KAVO
Damit bleiben die Neuregelungen des § 2 der Anlage 8 (veröffentlicht im KA 2014 Nr. 90)bis zum 31. Mai 2017 in Kraft.
30. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier
Durch diesen Beschluss wurde die Zulage der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Seelsorgsdienst, die nach zehnjähriger Tätigkeit in der nach ursprünglichem Recht maßgeblichen Vergütungsgruppe IVa BAT gezahlt wird, ab 1. Januar 2016 auf 415,00 Euro monatlich erhöht. Diese Zulage nimmt weiterhin an den von der KODA beschlossenen allgemeinen Entgeltänderungen teil.
in einer ersten Sichtung den Antrag zur Umsetzung des Tarifergebnisses für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst aus dem letzten Jahr,
die Berichte der Arbeitsgruppen der KODA Praktikanten und KODA-Rahmenordnungim Hinblick auf ihren aktuellen Sach- und Beratungsstand,
die Überprüfung der KAVO im Hinblick auf den Mindestlohn im Gebäudereinigungssektor und festgestellt, dass die Regelungen in der KAVO über dem Mindestlohn liegen und somit kein Handlungsbedarf besteht.