Beschlüsse der Zentral-KODA

Nach § 49 KAVO Bistum Trier stehen vom Diözesanbischof in Kraft gesetzte Beschlüsse der Zentral-KODA im Sinne von § 3 Absatz 1 Zentral-KODA-Ordnung in ihrer Wirkung den Regelungen der KAVO Bistum Trier gleich und ergänzen bzw. ersetzen sie.

Neben den hier dokumentierten Beschlüssen der Zentral-KODA finden sich weitere Informationen auf der Homepage der Zentral-KODA Mitarbeiterseite.