§ 49

Beschlüsse der Zentral-KODA

Vom Diözesanbischof in Kraft gesetzte Beschlüsse* der Zentral-KODA im Sinne von § 3 Absatz 1 Zentral-KODA-Ordnung stehen in ihrer Wirkung den Regelungen dieser Ordnung gleich und ergänzen bzw. ersetzen sie.

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* Die Beschlüsse der Zentral-KODA sind im HdR abgedruckt.