Altersteilzeit (ATZ) - Hinweise zur Neuregelung der Anlage 9


Durch den Beschluß der zwölften Ordnung zur Änderung der KAVO wurde die
Anlage 9 – ATZ mit Wirkung zum 1.1.2011 neu geregelt.

Kriterienkatalog für die Höhergruppierung der Kinderpflegerin von S4 nach S6 

– Zwischenbericht –

Im Frühjahr 2011 hatte sich die KODA mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen Kinderpflegerinnen nach der Anlage 4c zur KAVO eine Höhergruppierung in die S6 erhalten können. Dabei gab es ein Einvernehmen in der KODA darüber, dass zwei Voraussetzungen für eine solche Eingruppierung vorliegen müssen:

Ergebnis des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde in die KAVO übernommen

Erzieherinnen werden zukünftig entsprechend ihrer Qualifikation bezahlt, wenn sie entsprechende Tätigkeiten ausüben


Hintergrund:

Mit Wirkung zum 1. November 2009 trat im Bereich des öffentlichen Dienstes der Tarifvertrag für Sozial- und Erziehungsdienst in Kraft, durch den für die in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Entgelttabelle (S-Tabelle) mit sogenannten" S-Gruppen" eingeführt wurde.

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