Bistums-KODA Trier

Kommission zur Ordnung des
Diözesanen Arbeitsvertragsrechts
für das Bistum Trier

 

KODA ? Was ist das?

Das KODA-Recht regelt das Zustandekommen von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Die Kirchen haben das Recht, ein eigenes Arbeitsrechtsregelungssystem an die Stelle des Tarifvertragssystems zu setzen.
Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung bestimmt: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."

Die von den deutschen Bischöfen erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisses" von 2015 regelt die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen. Dort heißt es in Art 7: "Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse kommen zustande durch Beschlüsse von arbeitsrechtlichen Kommissionen, die mit Vertretern der Dienstgeber und Vertretern der Mitarbeiter paritätisch besetzt sind. Die Beschlüsse dieser Kommissionen bedürfen der bischöflichen Inkraftsetzung für die jeweilige (Erz-)Diözese".

Bereits am 5. Dezember 1977 beschlossen die Bischöfe auf ihrer Vollversammlung die Mitarbeiterbeteiligung durch Erlass einer Musterordnung. Es lag nun an den jeweiligen Ortsbischöfen, diese Musterordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich als diözesane Ordnung zu erlassen. Erst dadurch wurde die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen praktisch möglich. Diese Umsetzung in den Diözesen erfolgte nicht überall sofort und auch nicht gleichzeitig. In den bayerischen Diözesen wurde bereits zum 1. Januar 1979 die erste KODA-Ordnung verabschiedet.
Das Bistum Trier war im Bereich der alten Bundesländer das letzte Bistum, das eine KODA bekam. Die konstituierende Sitzung der ersten KODA im Bistum Trier war am 3. Juni 1992.

Wie setzt sich die Bistums-KODA zusammen?

Die KODA setzt sich paritätisch zusammen. Jeweils 6 Mitglieder gehören den Vertretern der Dienstgeber und denen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die Dienstgebervertreter werden vom Bischöflichen Generalvikar berufen. Die Vertreterinnen und Vertreter auf der Mitarbeiterseite werden aus 6 Wahlgruppen gewählt.

Welche Aufgabe hat die Bistums-KODA?

Aufgabe der Bistums-KODA ist die Beschlussfassung über Rechtsnormen, welche den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln.

Diese Rechtsnormen gelten für den Bereich

  • der Diözese Trier,
  • der Kirchengemeinden,
  • der Verbände der Kirchengemeinden,
  • der sonstigen öffentlichen juristischen Personen des kanonischen Rechts und
  • aller sonstigen kirchlichen Rechtsträger unbeschadet ihrer Rechtsform, welche die Grundordnung für ihren Bereich rechtsverbindlich übernommen haben, wenn nicht der Diözesanbischof für diese Rechtsträger eine eigene Ordnung erlassen hat.

Kirchliche Anstellungsträger, die die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) anwenden, bleiben von der Zuständigkeit der Bistums-KODA ausgenommen.

Die Bistums-KODA soll alle Rechtsnormen von Arbeitsverhältnissen in ihrem Zuständigkeitsbereich regeln. Dies geschieht für die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden, der KiTa gGmbHs und sonstiger kirchlicher Rechtsträger in der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung für das Bistum Trier (KAVO-Trier).

 

 

25 Jahre KODA im Bistum Trier

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der KODA am 3. Juni 2017 fand eine gemeinsame Impulsveranstaltung mit dem Thema:
„Umsetzung der Synode als Herausforderung für den Dritten Weg im Bistum Trier“
als Studienhalbtag am Vormittag der KODA-Sitzung statt. 

Der Leiter der Stabsstelle zur Umsetzung der Synodenergebnisse, Herr Christian Heckmann und Herr Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg informierten die Mitglieder der KODA über den aktuellen Stand der Umsetzung der Synodenergebnisse. Es wurde diskutiert, welche Auswirkungen die Umsetzung der Synode auf das Arbeitsrecht haben könnte und inwiefern sowie an welcher Stelle die KODA bei diesem Prozess einzubinden ist.

Herr Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg nutzte diese Gelegenheit und dankte auch im Namen von Herrn Bischof Dr. Stephan Ackermann den jetzigen Mitgliedern, aber auch allen früheren Mitgliedern der KODA, für ihr Engagement zur Umsetzung des „Dritten Weges“ im Bistum Trier.
 
25 Jahr KODA
Seinen besonderen Dank richtete er an Andrea Hoffmann-Göritz und Johannes Klar (v.l.n.r), die seit dem 3. Juni 1992 Mitglied der KODA sind

Verabschiedung der Mitglieder der KODA der 6. Amtszeit

Im Rahmen eines festlichen Mittagessens mit allen KODA-Mitgliedern der 6. und 7. Amtszeit verabschiedete die Vorsitzende der KODA, Frau Hoffmann-Göritz, und Bischof Dr. Ackermann die bisherigen Mitglieder Susanne Saftig, Peter Nickels und Manfred Kochems sowie Johannes Klar, der nach mehr als 25 Jahren in der KODA nicht mehr kandidiert hat.
 
KODA der 6. und 7. Amtsperiode
                                                                                                                             (Bild: Judith Rupp)