§ 14

Dienstbefreiung

(KA 2018, Nr. 30)

(1) Neben dem Anspruch auf Dienstbefreiung nach den für die beamteten Lehrkräfte geltenden jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften wird Dienstbefreiung gemäß den Bestimmungen des § 36 Buchstaben a, c, d und k des Teils I der KAVO gewährt.

(2) Fällt in den Fällen der Buchstaben a, c und d der Anlass der Freistellung auf einen arbeitsfreien Tag, entfällt der Anspruch auf Freistellung

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