V. Regelungen für Auszubildende

Begründung, Inhalt und Beendigung der Ausbildungsverhältnisse von Auszubildenden im Geltungsbereich der KAVO richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) in seiner jeweils geltenden Fassung.