Das Bistum Trier hat mit Wirkung zum 01. August 2017 eine
Regelung für Praktikantenverhältnisse und eine
Mustervereinbarung für Parktikantinnen und Praktikanten
erlassen.
Sie sind zu unterscheiden von einem Berufspraktikum (siehe: Ordnung für Berufspraktika).
Die "Regelung für Praktikantenverhältnisse" erfasst
a) ein Praktikum nach dem BBiG, das kein Berufsausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis darstellt und bis zu 2 Monaten dauert oder
b) ein Praktikum, dass nicht unter das BBiG fällt und im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung stattfindet.