Ordnung zur Regelung der Praktikantenverhältnisse im Bistum Trier

Ordnung zur Regelung der Praktikantenverhältnisse im Bistum Trier
 

Das Bistum Trier hat mit Wirkung zum 01. August 2017 eine

Regelung für Praktikantenverhältnisse und eine

Mustervereinbarung für Parktikantinnen und Praktikanten

erlassen.
Sie sind zu unterscheiden von einem Berufspraktikum (siehe: Ordnung für Berufspraktika).

Die "Regelung für Praktikantenverhältnisse" erfasst
a) ein Praktikum nach dem BBiG, das kein Berufsausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis darstellt und bis zu 2 Monaten dauert oder
b) ein Praktikum, dass nicht unter das BBiG fällt und im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung stattfindet.