15-05-21

Sitzung 21. Mai 2015 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung

Die „28. Ordnung zur Änderung der KAVO"

Diese Regelung hat folgenden Inhalt:

Auf Antrag der Mitarbeiterseite wird der § 36 KAVO erweitert um einen Tag Arbeitsbefreiung  aus Anlass eines 25-, 40- und 50-jährigem Dienstjubiläums. Desweitern erfolgte eine Änderung des Tatbestandes der Arbeitsbefreiung wegen schwerer Erkrankung von Angehörigen.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • die von der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschlossenen Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“, die im Bistum Trier zum 1. August 2015 in Kraft gesetzt werden soll.

  • Die Berichte der Arbeitsgruppen der KODA:

> „Lehrer" im Hinblick auf ihren aktuellen Sach- und Beratungsstand

> „Reisekosten", wo insbesondere die Frage der zweiten Fahrt auch weiterhin einer Klärung zugeführt werden muss. Neuer Termin der Arbeitsgruppe findet am 29. Juni statt.

> „Praktikanten": Hier soll in der nächsten Sitzung am 26. August weiter am Entwurf einer Ordnung gearbeitet werden.

> „Familienbildungsstätten", wo nach der Übernahme der Grundordnung für den Kirchlichen Dienst geprüft werden muss, ob und wie ggfls. Ergänzungen der KAVO notwendig sind.

  • „Richtlinien zur Durchführung des § 10 der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Trier"

  • Auf Antrag der Mitarbeiterseite wurde eine Arbeitsgruppe zur Schaffung einer Entgeltordnung für kirchliche Berufe eingerichtet.

  • Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Bereich der Länder soll sobald der Wortlaut nach Annahme durch verdi und GEW vorliegt, geprüft und die für die Lehrkräfte maßgeblichen Regelungen umgesetzt werden.

Die nächste Sitzung der KODA findet am 18. Juni 2015 statt.

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.