14-06-26

Sitzung 26. Juni 2014 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

1. Die „26. Ordnung zur Änderung der KAVO"

Diese Regelung hat folgenden Inhalt:

die Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 01.04.2014. Dieses beinhaltet u.a. eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts ab dem 1. März 2014 um 3,0 v.H., mindestens aber um 90 Euro und ab dem 1. März 2015 um weitere 2,4 v.H.

Für das Jahr 2014 erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter die Anlage 5a fallen in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit dem Oktobergehalt eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro (Teilzeitkräfte erhalten den Betrag anteilmäßig):
- wenn sie nach der Anlage 12 i.V.m. der Anlage 12b eingruppiert wurden und deren Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.10.2005 bis 31.12.2014 begonnen hat oder

- wenn sie nach der Anlage 13 i.V.m. der Anlage 13c eingruppiert wurden und deren  Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.08.2008 bis 31.12.2014 begonnen hat.

Wenn mit Wirkung vom 1. Januar 2015 keine neuen Eingruppierungsvorschriften für diese Beschäftigten in Kraft getreten sind, erhalten sie auch für das Jahr 2015 mit dem Oktobergehalt eine Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro.Die KODA stellte einvernehmlich fest, dass der „Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)" in seiner jeweils geltenden Fassung gilt. Damit ist auch gewährleistet, dass die Auszubildenden, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen gemäß dem Tarifabschluss vom März 2014, bei Vorliegen der dort geregelten Voraussetzungen für ein Jahr befristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Zudem wurde auch die Urlaubsregelung ab Januar 2014 verändert. Alle Beschäftigte, erhalten bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub.

2. Die „2. Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Beschäftigung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in den Kindertageseinrichtungen"
Hier erfolgte die Anpassung an das Tarifergebnis des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 01.04.2014. Es beinhaltet die Anhebung des monatlichen Pauschalentgeltes und die Regelung über die Höhe des Erholungsurlaubes. Dieser beträgt ab 1.1.2014 28 Arbeitstage bei einer Verteilung auf fünf Tage in der Kalenderwoche.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

o den Stand der Übernahme der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes in die Statuten der sonstigen kirchlichen Rechtsträger und damit einhergehend die evtl. Zuständigkeit der KODA für deren Arbeitsvertragsregelungen
o eine Änderung der Anlage 8 im Hinblick auf die Verpflegungspauschale
o die Weiterentwicklung der Struktur der Berufseinführung für den Beruf Pastoralreferent/Pastoralreferentin im Bistum Trier und die Folgewirkung für die  Vergütung der Pastoralassistenten in dieser Zeit
o über eine Neuregelung der Dienstordnung für Kirchenmusiker
o den Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA zur Weiterleitung von Hinweisen auf  sexuellen Missbrauch

Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, 24. Juli 2014 statt.