34. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier
betreffend die Übernahme des Tarifergebnisses des TVÖD-VKA vom 29. April 2016 in die KAVO.
Dies beinhaltet zum einen die Erhöhung der Tabellenentgelte
a) Ab 1. März 2016 um 2,4 %
b) Ab 1. Februar 2017 um weitere 2,35%.
Des Weiteren konnte eine Einigung bzgl. der Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der betrieblichen Zusatzversorgung – KZVK – erzielt werden. Diese Einigung sieht vor, dass der Dienstgeber den Beitrag bis zu einem Beitragssatz von 5,2% allein trägt. Der darüber hinausgehende von der KZVK erhobene Beitrag wird zur Hälfte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezahlt. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2017 ein Beitrag von derzeit 0,05% von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingezogen wird.
Der für die angestellten Lehrkräfte in der 31. Ordnung zur Änderung der KAVO geregelte Finanzierungsbeitrag für die KZVK wird rückwirkend aufgehoben. Das auf Grund dieser Regelung einbehaltene Entgelt wird zurückgezahlt.
Für diesen Personenkreis gilt – wie für alle anderen unter dem Geltungsbereich der KAVO fallende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die oben genannte Regelung ab dem 01.01.2017.