12-12-10

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Die „20. Ordnung zur Änderung der KAVO"

    Diese Regelung hat folgende Inhalte:

    die modifizierte Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 22.03.2012 für die Beschäftigten der TBT GmbH (Anlage 14 KAVO). Dieses beinhaltet u.a.

    für 2012 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum 1.3.12 bereits und zum 1.12.12 noch im Beschäftigungsverhältnis stehen eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro (bei Vollbeschäftigung) sowie eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts ab dem 1. Januar 2013 um 1,4 v.H. und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 v.H.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • den Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Eingruppierung Wirtschaftspersonal"
  • Die „Ordnung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den katholischen Kindertageseinrichtungen der Kirchengemeinden und gemeinnützigen Trägergesellschaften für Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier".
  • Das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Qualifizierung von Kinderpflegerinnen". Hierzu erhalten alle Kinderpflegerinnen zeitnah eine schriftliche Information.
  • Antrag zur Änderung der Anlage 8 KAVO (Fahrtkosten)
  • Versorgungsordnung

Verabschiedet hat die KODA in dieser Sitzung

sein Mitglied Willi Zimmermann, der zum 31.12.2012 in die Passivphase der Altersteilzeit geht. Herr Zimmermann war seit 2004 Mitglied der KODA. Die Mitglieder der KODA wünschen Herrn Zimmermann für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute und v.a. Gesundheit.

Die nächste Sitzung der KODA findet am 22. Januar 2013 statt.

Andrea Hoffmann-Göritz
Sprecherin KODA Mitarbeiterseite

 

12-10-17/18

 

Wahl des Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Vermittlungsstelle gem. § 42 KAVO

Die KODA hat Herrn Prof. Helmut Matthias Schäfer,Koblenz, zum Vorsitzenden wieder gewählt.

Als Beisitzer wurden von der Dienstgeberseite Herr Markus Geißler (Stellvertreter Herr Dr. Andreas Zimmer) und von der Mitarbeiterseite Herr Harald Weber (Stellvertreterin Frau Stefanie Korb) benannt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • Die Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 22.03.2012 auch für die Beschäftigten der TBT GmbH (Anlage 14 KAVO).
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Eingruppierung Wirtschaftspersonal"
  • Die „Ordnung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den katholischen Kindertageseinrichtungen der Kirchengemeinden und gemeinnützigen Trägergesellschaften für Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier".

Die nächste Sitzung der KODA findet am 10. Dezember 2012 statt.

Andrea Hoffmann-Göritz
Sprecherin KODA Mitarbeiterseite

 

12-09-13

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Die „19. Ordnung zur Änderung der KAVO"

    Diese Regelung hat folgende Inhalte:

die Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 22.03.2012. Dieses beinhaltet u.a. eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts ab dem 1. März 2012 um 3,5 v.H., ab dem 1. Januar 2013 um weitere 1,4 v.H. und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 v.H.

Für das Jahr 2012 erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter die Anlage 5a fallen in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit dem Oktobergehalt eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 300 Euro (Teilzeitkräfte erhalten den Betrag anteilmäßig):

- wenn sie nach der Anlage 12 i.V.m. der Anlage 12b eingruppiert wurden und deren Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.10.2005 bis 31.12.2012 begonnen hat oder

- wenn sie nach der Anlage 13 i.V.m. der Anlage 13c eingruppiert wurden und deren Beschäftigungsverhältnis in der Zeit vom 01.08.2008 bis 31.12.2012 begonnen hat.

Wenn mit Wirkung vom 1. Januar 2013 keine neuen Eingruppierungsvorschriften für diese Beschäftigten in Kraft getreten sind, erhalten sie auch für das Jahr 2013 mit dem Oktobergehalt eine Pauschalzahlung in Höhe von 300 Euro.
Zudem wurde auch die Urlaubsregelung ab 2013 verändert. Alle Beschäftigte, erhalten bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. März 2012 bestanden hat und die nach dem alten Recht einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen hatten, haben Besitzstand.

  • Die „2. Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Beschäftigung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in den Kindertageseinrichtungen" Hier erfolgte die Anpassung an das Tarifergebnis des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 22.03.2012. Es beinhaltet die Anhebung des monatlichen Pauschalentgeltes und die Regelung über die Höhe des Erholungsurlaubes. Dieser beträgt ab 1.1.2013 27 Arbeitstage bei einer Verteilung auf fünf Tage in der Kalenderwoche.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • den Umgang mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von unter 40-jährigen Beschäftigten. Hierzu wird in den nächsten Tagen auf dem „Portal des BGV" und auf der Homepage der KODA-Mitarbeiterseite ein Hinweis veröffentlicht.

Die nächste Sitzung der KODA findet am 17./18. Oktober 2012 statt.

 

12-06-25

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • Den Umgang mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von unter 40-jährigen Beschäftigten.
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Dienstordnung für Kindertagesstätten".
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Eingruppierung Wirtschaftspersonal"
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Eingruppierung S 4/S6"
  • Diskutiert wurde erneut die Praxis der Handhabung der KAVO im Hinblick auf den Jahresurlaub.

Information zum Tarifergebnis öffentlicher Dienst vom März 2012:

Da in den letzten Wochen immer wieder Anfragen kamen, „wann es die Tariferhöhungen gibt" weisen wir auf Folgendes hin:

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen hatten die Tarifvertragsparteien noch bis zum 30. April 2012 Gelegenheit, gegen den Beschluss der Großen Tarifkommission Einspruch einzulegen, was aber nicht erfolgt ist. Danach haben erst die Redaktionsverhandlungen begonnen, die erfahrungsgemäß immer viele Wochen dauern und die jetzt erst beendet wurden. Der Text des Änderungstarifvertrages liegt uns jedoch noch nicht vor.

Bevor uns der Tarifvertrag nicht vollständig vorliegt, können wir in der KODA nicht mit den Verhandlungen über die Übernahme des Tarifergebnisses beginnen. Dieses Verfahren hat seit dem Bestehen der KODA 1991 gute Tradition und war bislang immer zum Vorteil der Beschäftigten, denn dadurch konnten in der Regel so manche Verschlechterungen, aber auch Fehler in den Beschlüssen vermieden werden.

Bisher wurden die Tarifergebnisse immer übernommen und rückwirkend in Kraft gesetzt, so dass auch dadurch keine Nachteile für die Beschäftigten entstehen.

Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass bis zur nächsten Sitzung der vollständige Text vorliegt und sich die KODA dann mit dem Inhalt in einer ersten Lesung beschäftigen kann und ggfls. in der Klausursitzung im Oktober beschließen kann.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 13. September 2012 statt.

12-04-24

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Die „18. Ordnung zur Änderung der KAVO"

    Diese Regelung hat folgende Inhalte:

    Um eine Doppelzahlung auszuschließen, wurde klargestellt, dass für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer die Regelung des § 22 KAVO (Zahlung eines Leistungsentgeltes) keine Anwendung findet. Der Hintergrund dafür ist, dass die Bezahlung dieser Beschäftigten sich nach dem TV-L richtet. Dieser Tarifvertrag hat bereits mit Wirkung vom 01.01.2009 die Zahlung des Leistungsentgeltes eingestellt und das entsprechende Geldvolumen in die Vergütungstabelle eingearbeitet.

    In der Anlage 4b, Ziffer 2.4 wurde die dort geregelte Zahlung einer Zulage für die Hausmeister neu geregelt, indem die bisherige Berechnungsgröße umgestellt wurde auf einen Festbetrag von 90 Euro, was dem bisherigen Betrag entspricht.

    In der Anlage 8 (Regelung zur Erstattung von Dienstreisekosten) wurde die Definition des Dienstortes der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angepasst und die Regelung zur Reisekostenvergütung in besonderen Fällen (hier: für zusätzliche Fahrten zur Arbeitsstätte) entsprechend neu formuliert.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • Den Umgang mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von unter 40-jährigen Beschäftigten.
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Dienstordnung für Kindertagesstätten".
  • Die beabsichtigten Novellierungen durch den Verband der Diözesen Deutschlands hinsichtlich der Rahmen KODA-Ordnung und der Zentral-KODA-Ordnung.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 25. Juni 2012 statt.

 

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