12-06-25

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung über:

  • Den Umgang mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von unter 40-jährigen Beschäftigten.
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Dienstordnung für Kindertagesstätten".
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Eingruppierung Wirtschaftspersonal"
  • Stand der Beratung der Arbeitsgruppe „Eingruppierung S 4/S6"
  • Diskutiert wurde erneut die Praxis der Handhabung der KAVO im Hinblick auf den Jahresurlaub.

Information zum Tarifergebnis öffentlicher Dienst vom März 2012:

Da in den letzten Wochen immer wieder Anfragen kamen, „wann es die Tariferhöhungen gibt" weisen wir auf Folgendes hin:

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen hatten die Tarifvertragsparteien noch bis zum 30. April 2012 Gelegenheit, gegen den Beschluss der Großen Tarifkommission Einspruch einzulegen, was aber nicht erfolgt ist. Danach haben erst die Redaktionsverhandlungen begonnen, die erfahrungsgemäß immer viele Wochen dauern und die jetzt erst beendet wurden. Der Text des Änderungstarifvertrages liegt uns jedoch noch nicht vor.

Bevor uns der Tarifvertrag nicht vollständig vorliegt, können wir in der KODA nicht mit den Verhandlungen über die Übernahme des Tarifergebnisses beginnen. Dieses Verfahren hat seit dem Bestehen der KODA 1991 gute Tradition und war bislang immer zum Vorteil der Beschäftigten, denn dadurch konnten in der Regel so manche Verschlechterungen, aber auch Fehler in den Beschlüssen vermieden werden.

Bisher wurden die Tarifergebnisse immer übernommen und rückwirkend in Kraft gesetzt, so dass auch dadurch keine Nachteile für die Beschäftigten entstehen.

Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass bis zur nächsten Sitzung der vollständige Text vorliegt und sich die KODA dann mit dem Inhalt in einer ersten Lesung beschäftigen kann und ggfls. in der Klausursitzung im Oktober beschließen kann.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 13. September 2012 statt.

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