10-03-26/25

 

Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung:

Der Antrag der Mitarbeiterseite (MAS) auf Zahlung einer zusätzlichen Wegstreckenpauschalewurde abgelehnt. Dieser Antrag datiert aus dem Sommer 2008, als erstmals die Benzinpreise über 1,50 € stiegen. Nach Ansicht der MAS ist die derzeitige 30 Cent Erstattung je Kilometer unzureichend. Berechnungen des ADAC gehen bei einem Mittelklassewagen von Kosten von rund 50 Cent je KM Fahrleistung aus.

Um dem Dienstgeber einen größeren Verwaltungsaufwand zu ersparen, weil der Betrag über 30 Cent hinaus steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt ist, wurde deshalb als Alternative eine monatliche Pauschale, gestaffelt nach km-Leistung beantragt. Die KODA hatte eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich eingehend mit dem Antrag und möglichen Alternativen beschäftigt hat.

So wurde u.a. die Möglichkeit auf den Zugriff von Leasing/Mietfahrzeugen aus einem Fahrzeugpool (ähnlich, wie dies im BGV bereits gehandhabt wird) geprüft.  Basierend auf die Annahme einer Anschaffung von ca. 600 Fahrzeugen (die bei weitem nicht ausreichend gewesen wären) wären Mehrkosten von ca. 1,7 Mio. Euro entstanden.

Die individuelle Anmietung von Mietfahrzeugen wurde ebenfalls überprüft, aber wegen
der räumlichen Entfernungen zu den Autovermietungsfirmen wieder verworfen.

Auch die Leistung von Benzingutscheinen wurde wieder verworfen, weil hierzu die steuerlichen Hürden in der Umsetzbarkeit einen großen Aufwand sowohl für den Dienstgeber als auch für die Beschäftigten mit sich gebracht hätten und u.U. für die Beschäftigten auch zu steuerlichen Nachteile hätte führen können.

Daher hat man sich darauf verständigt, über den ursprünglichen Antrag abzustimmen. Die Dienstgeberseite benötigte wegen des Finanzvolumens allerdings hierzu die Zustimmung des Diözesanverwaltungsrates. Dieser hat aber wegen der angespannten Haushaltslage sein Veto eingelegt. Weiteren Verhandlungsspielraum hatte die Dienstgeberseite nicht. Die MAS hat daraufhin den Antrag zur Abstimmung beantragt.

Der Antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Für Beschäftigte besteht jedoch die Möglichkeit die tatsächlich anfallenden Kosten steuerrechtlich geltend zu machen. Die Arbeitsgruppe wird dazu eine handhabbare Arbeitshilfe vorbereiten.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • über eine Vergütungsordnung für die TBT mbH
  • über die Übernahme des Tarifvertrages „Sozial- und Erziehungsdienst" in die KAVO

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag/Freitag, 6./7. Mai 2010 statt

 

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