10-10-25

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die „12. Ordnung zur Änderungder KAVO"

Inhalt dieser Ordnung ist

  • die Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes im Bereich des TVöD (VKA) vom 27.02.2010. Dieses beinhaltet u.a. eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts ab dem 1. Januar 2010 um 1,2 v.H., ab dem 1. Januar 2011 um weitere 0,6 v.H. und ab 1. August 2011 um weitere 0,5 v.H.

    Im Januar 2011 erhalten alle Beschäftigten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240,00 Euro.
    Teilzeitbeschäftigten werden die Sonderzahlungen jeweils anteilig gezahlt.

    Desweiteren wird das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen angehoben von derzeit 1 Prozent der Monatsentgelte auf
    1,25 v.H. in 2010,
    auf 1,50 v.H. in 2011,
    auf 1,75 v.H. in 2012 und
    auf 2,00 v.H. in 2013.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten somit in 2010 mit dem Tabellenentgelt bzw. der pauschalen Vergütung des Monats Dezember 15 v.H. des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgelts bzw. der für den Monat September jeweils zustehenden pauschalen Vergütung ausgezahlt.
  • eine Regelung zur Eingruppierung der Beschäftigten als Leiterin oder Leiter der Personalverwaltung oder Finanzbuchhaltung in einer KiTa gGmbH
  • die Aufhebung der Befristung der Zahlung einer Zulage für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Seelsorgsdienst
  • Regelungen zu den Voraussetzungen und zur Durchführung der Altersteilzeitarbeit und flexibler Altersteilzeit. Hier erfolgte eine Anpassung der Anlage 9 an den neuen Tarifvertrag, wobei den Strukturen in den Kirchengemeinden Rechnung getragen wurde.
  • Regelungen zur Erweiterung des Geltungsbereiches der KAVO auf die Beschäftigungsverhältnisse der Trägergesellschaft Bistum Trier mbH (TBT mbH) zum 1. Januar 2011. Damit wurde erstmals durch die KODA eine Vergütungsordnung für die dortigen Beschäftigten geschaffen.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 7. Dezember 2010 statt.

 

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