08-12-03
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- eine Ergänzung in der Anlage 8 zu § 12 Absatz 2 die bewirkt, dass der Dienstgeber bei einem Schaden, der durch die SFR (Schadensfreiheitsrabatt) -Erstattungsversicherung nicht gedeckt ist, den tatsächlichen Schaden erstattet, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Schaden nachweist.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- eine Vergütungsordnung für die TBTmbH
- über die Zahlung einer zusätzliche Wegsteckenpauschale
Es hat des Weiteren eine Aussprache über folgende Punkte stattgefunden:
- Anwendung der KAVO in der Praxis und die sich daraus ergebenden Fragen
- die KODA-Wahl 2009
Die Dienstgeberseite hat mitgeteilt, dass mit der nächsten Gehaltsabrechnung Ende Dezember 2008 ein Informationsschreiben des Dienstgebers versandt wird, das einige Änderungen der KAVO (z. B. Wechselmöglichkeit des/der Kindergeldberechtigten; Auswirkungen der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte usw. .) näher erläutert.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 19.Januar 2009 statt.