07-11-30/29

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die KODA hat in ihrer Sitzung am 29. November 2007 die „Ordnung zur Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rendanturen des Bistums Trier" beschlossen.

Danach werden die Beschäftigten in den Rendanturen des Bistums unter

Berücksichtigung ihrer jeweiligen Tätigkeit wie folgt eingruppiert:

1.                 Vergütungsgruppe VII BAT (Tarif Bund/TdL)

Verwaltungsangestellte ohne Sachbearbeiterfunktion

2.                 Vergütungsgruppe VIb BAT (Tarif Bund/TdL)

Verwaltungsangestellte nach Ziffer 1 nach sechsjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe VII BAT. 1

3.                  Vergütungsgruppe Vc BAT (Tarif Bund/TdL)

  1. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Personal.
  2. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Liegenschaften und Bau.
  3. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Buchhaltung.2

4.                 Vergütungsgruppe Vb BAT (Tarif Bund/TdL)

  1. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Personal nach dreijähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe Vc.
  2. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich Liegenschaften und Bau nach dreijähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe Vc.

5.                  Vergütungsgruppe IVa BAT (Tarif Bund/TdL)

Rendantinnen und Rendanten im Außendienst.

6.                  Vergütungsgruppe III BAT (Tarif Bund/TdL)

Rendantinnen und Rendanten im Außendienst nach vierjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa.

Die Vorschriften dieser Ordnung treten zum 1. Dezember 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Richtlinien über die Personalbesetzung, die Beschreibung der Stellen und die Eingruppierung der Mitarbeiter in den Rendanturen der Gruppen I - III des Bistums Trier" vom 1. September 1993 i. d. Fassung vom 28. Februar 2005 (KA 2005 Nr. 116) außer Kraft.

Die Eingruppierung erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem die maßgebliche Tätigkeit bereits ausgeübt wurde. Die Zahlung einer Zulage nach Ziffer 3.6 der „Richtlinien über die Personalbesetzung, die Beschreibung der Stellen und die Eingruppierung der Mitarbeiter in den Rendanturen der Gruppen I - III des Bistums Trier" vom 1. September 1993 i. d. Fassung vom 28. Februar 2005 (KA 2005 Nr. 116) wird auf die Vergütung auf Grund einer geänderten Eingruppierung nach Satz 1 angerechnet.

Vor dem 1. Dezember 2007 in einer gleichen Tätigkeit erbrachte Zeiten werden auf die jeweils erforderliche Bewährungszeit (es gilt § 23 a BAT (TdL)) angerechnet.

Abgelehnt wurde zuvor ein weitergehender Antrag der Mitarbeiterseite, der auch die Eingruppierung der Leiterinnen und Leiter einer Rendantur (Dienstellenleiterin oder Dienststellenleiter) in Vergütungsgruppe III und nach fünfjähriger Bewährung nach Vergütungsgruppe II a BAT vorsah.

Die Dienstgeberseite war der Auffassung, dass die Leiterinnen und Leiter einer Rendantur als leitende Mitarbeiter nicht in den Zuständigkeitsbereich der KODA gehören. Die Mitarbeiterseite hat hierzu eine andere Auffassung vertreten.

Um Nachteile für die anderen Berufsgruppen zu vermeiden hat die Mitarbeiterseite jedoch dem geänderten Antrag (ohne Leiterinnen und Leiter) zugestimmt.

Die Mitarbeiterseite wird zur Klärung dieser Frage das Kirchliche Gericht anrufen.

Wahl bei der KODA:

Turnusgemäß stand in dieser Sitzung der Wechsel im Vorsitz bzw. stellv. Vorsitz der KODA an.

Die KODA hat Andrea Hoffmann-Göritz zur Vorsitzenden und Dorothee Bohr zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Beraten wurde über:

die Inhalte des TVöD zur Übernahme in die KAVO. Dabei konnte in wesentlichen Punkten nach langer Diskussion Einigung erzielt werden. Wegen der Übernahme der Bistumsbeschäftigten in die KAVO bedarf es allerdings noch der Ausgestaltung der Überleitungsbestimmungen sowie verbindlicher Absprachen für die geplanten Informationsveranstaltungen für die Bistumsbeschäftigten.

Deswegen hat die KODA nun auch für die nächste Sitzung der KODA eine zweitägige Klausur vereinbart. Diese findet am Mittwoch/Donnerstag, 16./17. Januar 2008 statt.
_____

1 Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieser Ordnung bereits tätig sind, wird ein vierjähriger Bewährungsaufstieg zu Grunde gelegt.

2 Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieser Ordnung bereits tätig sind, wird ein dreijähriger Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe Vb zu Grunde gelegt.

07-10-29

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die KODA hat in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2007 die „Ordnung zur Zahlung einer einmaligen Zulage für das Jahr 2007"beschlossen. Dadurch erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier und der gemeinnützigen Trägergesellschaften Katholischer Kindertageseinrichtungen im Raum Koblenz, im Raum Trier und im Saarland mbH mit dem Tabellenentgelt bzw. der pauschalen Vergütung für den Monat Dezember 2007 eine einmalige Zulage in Höhe von 12 v.H. des der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter für den Monat September 2007 jeweils zustehenden Tabellenentgelts bzw. der der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter für den Monat September 2007 jeweils zustehenden pauschalen Vergütung ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das hierfür zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich der KAVO fallenden Beschäftigten des jeweiligen Dienstgebers.

Ständige Monatsentgelte im Sinne von Satz 1 sind das Tabellenentgelt bzw. die pauschale Vergütung (ohne Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers und der Kosten für die betriebliche Altersvorsorge), die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen einschließlich Besitzstandszulagen sowie das Entgelt im Krankheitsfall (§ 29 KAVO) und bei Urlaub, soweit diese Entgelte in dem betreffenden Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. Nicht einbezogen sind dagegen insbesondere Abfindungen, Aufwandsentschädigungen, Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen, Strukturausgleiche, unselbständige Entgeltbestandteile. Unständige Entgeltbestandteile können betrieblich einbezogen werden.

Auf Antrag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, die oder der geringfügig im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr.1 SGB IV tätig ist, kann eine von den Bestimmungen dieser Ordnung abweichende, geringere Zulage vereinbart oder auf deren Zahlung gänzlich verzichtet werden.

Diese Ordnung tritt zum 01.11.2007 in Kraft.

Hinweis: Diese zur Verfügung stehende Summe ist der Ersatz für das im öffentlichen Dienst in diesem Jahr erstmals ausgezahlte Leistungsentgelt.

Beraten wurde über:

  • Ordnung zur Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rendanturen des Bistums Trier sowie
  • die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag/Freitag,  29./30 November 2007 statt.

07-09-21/22

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung

Die Änderung des § 32a KAVO

§ 32a KAVO erhält folgende Fassung:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am 1. Dezember 2007 im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Die Jahressonderzahlung beträgt bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

in den  Entgeltgruppen 1 bis 8              90 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9 bis 12             80 v.H.

des den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30. September 2007 begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses.

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt.

Beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.
Durch die zweitägige Sitzungsform konnte wieder ein erheblicher Fortgang in den Beratungen erzielt werden.
Dennoch sind noch einige Themenfelder zu diskutieren.

Einvernehmen wurde darüber erzielt, dass die Befristung der „Zulage für Dekanatskantoren" aufgehoben werden soll. Diese Zulage wird solange weiter gezahlt, bis ein Beschluss über eine endgültige Eingruppierung erfolgt.

Einvernehmen wurde ebenfalls darüber erzielt, dass die „Zulage der Außenrendanten" zum 30.09. nicht wegfällt. In der nächsten Sitzung soll über den Antrag zur Eingruppierung der Beschäftigten in den Rendanturen beschlossen werden.

Zur Vorarbeit für die Kommission sind auch Arbeitsgruppen zu einzelnen Themenfeldern eingesetzt.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag,  29. Oktober 2007 statt.

 

07-08-28/27

 

Beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.

Durch die zweitägige Sitzungsform konnte ein erheblicher Fortgang in den Beratungen erzielt werden. Dennoch müssen noch eine Reihe von Themenfeldern geklärt werden, um am Schluss ein mehrheitsfähiges Gesamtwerk vorlegen zu können.

Zur Vorarbeit für die Kommission sind auch Arbeitsgruppen zu einzelnen Themenfeldern eingesetzt.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag/Freitag,  20./21. September 2007 statt.

07-07-02

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Änderung von § 8 Abs. 1 Satz 1 u. 3 der Anlage 21 der KAVO (kinderbezogene Entgeltbestandteile)

Im ersten Satz wurde das Wort „ununterbrochen" und der dritte Satz ganz gestrichen.

Hintergrund:

Bei Unterbrechungen, die nicht in die Ausnahme des bisherigen Satzes 3 fallen (= Unterbrechungen wegen Ableistung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder Wehrübungen sowie eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres), führte die bisherige Regelung zu einem Verlust des kinderbezogenen Entgeltbestandteils.

Der Beschluss bewirkt, dass auch nach Unterbrechungen der Kindergeldzahlungen durch die Familienkasse, der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die kinderbezogenen Entgeltbestandteile wieder erhält, wenn der Staat wieder Kindergeld zahlt.

Die dritte gemeinsame Information an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistumsbereich wurde inzwischen versendet.

Weiterhin beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag/Dienstag,  27./28. August 2007 statt.

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
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