07-09-21/22

 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung

Die Änderung des § 32a KAVO

§ 32a KAVO erhält folgende Fassung:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am 1. Dezember 2007 im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Die Jahressonderzahlung beträgt bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

in den  Entgeltgruppen 1 bis 8              90 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9 bis 12             80 v.H.

des den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30. September 2007 begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses.

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt.

Beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.
Durch die zweitägige Sitzungsform konnte wieder ein erheblicher Fortgang in den Beratungen erzielt werden.
Dennoch sind noch einige Themenfelder zu diskutieren.

Einvernehmen wurde darüber erzielt, dass die Befristung der „Zulage für Dekanatskantoren" aufgehoben werden soll. Diese Zulage wird solange weiter gezahlt, bis ein Beschluss über eine endgültige Eingruppierung erfolgt.

Einvernehmen wurde ebenfalls darüber erzielt, dass die „Zulage der Außenrendanten" zum 30.09. nicht wegfällt. In der nächsten Sitzung soll über den Antrag zur Eingruppierung der Beschäftigten in den Rendanturen beschlossen werden.

Zur Vorarbeit für die Kommission sind auch Arbeitsgruppen zu einzelnen Themenfeldern eingesetzt.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag,  29. Oktober 2007 statt.