06-04-04

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Änderung der KAVO in § 23 Entgelthöhe Für die geringfügig Beschäftigten wurde eine Regelung aufgenommen, nach der sicher gestellt ist, dass eine von der KAVO abweichende geringere Vergütung vereinbart werden kann (um 400 €-Grenze einhalten zu können).

Weiterhin beraten wurde über:

  • Zulagenregelung für die Tätigkeit als Dekanatkantorin/Dekanatskantor
  • Einstieg in die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO

Sonstiges

Die Kommission hat ein Informationsschreiben für die Bistumsangestellten erstellt. Darin wird über die Konsequenzen der Erweiterung des Geltungsbereiches der Kavo informiert.

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