06-07-10

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Ordnung zur Änderung der „Richtlinien über die Personalbesetzung, die Beschreibung der Stellen und die Eingruppierung der Mitarbeiter in den Rendanturen der Gruppen I bis III des Bistums Trier"

Die Leiterin oder der Leiter der Rendanturen Saarbrücken, Neuwied, Koblenz, Trier und Mendig erhalten bis zum Erlass einer Neuregelung, längstens bis zum 30.09.07 eine monatliche Zulage in Höhe von 250,00 Euro.

Rendantinnen und Rendanten, als sogenannte Rendantinnen oder Rendanten im Aussendienst beschäftigt werden und nicht schon nach Ziffer 3.1.1 oder Ziffer 3.1.2 eingruppiert sind, erhalten bis zum Erlass einer Neuregelung, längstens bis zum 30.09.2007, eine monatliche Zulage in Höhe von 250,00 Euro.

Diese Ordnung tritt zum 01.09.2006 in Kraft.

Weiterhin beraten wurde über:

Für die konkrete Beratung zur Übernahme des TVöD in die KAVO hat die KODA einen gemeinsamen Studientag unter Begleitung einer Beratungsfirma zum Thema „Leistungsentgelt" durchgeführt.