06-06-14

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Ordnung über eine Einmalzahlung für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten

Die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, auf deren Beschäftigungsverhältnis die Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten vom 2.12.1974 (KA 1974 Nr. 270) in der Fassung vom 7.1.2004 (KA 2004 Nr. 30) Anwendung findet, erhalten in den Monaten Juli 2006 und Juli 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 100,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt mit der Vergütung für den Monat Juli.

Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Weiterhin beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.