05-09-15

<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>KODA-Sitzung am 15. September 2005:</strong></span></p>

<p>Die KODA hat in dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:</p>

<ul>

<li>Im Rahmen der Diskussion um die Übernahme des neuen Tarifrechts im öffentlichen Dienst hat die KODA einen Grundsatzbeschluss gefasst. Durch diesen Beschluss soll gewährleistet werden, dass ein Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen arbeitsvertraglichen

Bestimmungen nach der KAVO in ihrer derzeit gültigen Fassung über den 30.09.05 hinaus nicht bestehen kann. Dieser Beschluss der Bistums-KODA bedeutet keine Festlegung der künftigen inhaltlichen Vorschriften, die ggfls. im Rahmen der Übernahme des neuen

Tarifrechts zu beschließen sind.</li>

<li>Verlängert wurde die Regelung über eine Zulage in Höhe von 250,00€ monatlich für die Leiterin oder den Leiter der Projektrendanturen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der Modellprojekte als Rendantinnen oder Rendanten im Außendienst

beschäftigt werden bis zum 31. August 2006.</li>

<li>Küster/Hausmeister mit Küsterprüfung bei überwiegender Tätigkeit als Hausmeister erhalten nach vierjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe K IX, Fg. 1 KAVO künftig einen Bewährungsaufstieg nach K VIII KAVO. Diese Bestimmung soll ab 01.08. 2005 in Kraft

treten. Anrechnungszeiten sollen für die Dauer von 2 Jahren anerkannt werden.</li>

<li>Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung in Lern- und Spielstuben werden in Vergütungsgruppe K VI b Fg. 5a und nach dreijähriger Bewährung in dieser Fallgruppe in K Vc Fg. 4a eingruppiert. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft.</li>

</ul>

<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung folgenden Beschluss:</strong></span></p>

<p>Vorschlag des Erweiterten Vermittlungsausschusses über eine Ordnung zum Abschluss einer betrieblichen Zusatzversicherung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands&nbsp; (KZVK – Versorgungsordnung). Der Vorschlag

basierte auf dem Ergebnis des Vorschlages des Vermittlungsausschusses vom 12.07.2004 und sah vor, dass Satzungsrecht der KZVK automatisch gilt und dass die KODA somit ihre Rechte auf den nicht paritätisch besetzten Verwaltungsrat der KZVK überträgt.

Diese Regelung war für die Mitarbeiterseite nicht annehmbar, da man bei der Umstellung von der Gesamtversorgung auf das sog. Punktemodell die Kompetenz der Regelungszuständigkeit seinerzeit den KODAen wieder übertragen hat.</p>

<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Weiterhin beraten wurde über:</strong></span></p>

<ul>

<li>weiteres Vorgehen zur Umsetzung des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst (TvöD)</li>

<li>Zulagenregelung für die Tätigkeit als Dekanatkantorin/Dekanatskantor</li>

<li>Verordnung über die Einmalzahlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums</li>

<li>Ordnung über Nebentätigkeiten</li>

</ul>

<p>&nbsp;</p>