Die „42. Ordnung zur Änderung der KAVO“. Diese ergänzt die in der „41. Ordnung zur Änderung der KAVO“ beschlossenen Regelungen zur Entgelterhöhung bzw. beinhaltet redaktionelle Änderungen.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen
den Antrag zur Anpassung der Entgelte der Anlage 14 (TBT GmbH) an die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst
den Antrag zur Übernahme der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die stufengleiche Höhergruppierung und andere redaktionelle Anpassungen für den Erziehungsdienst (Anlage 4c)
den Antrag zur Änderung der Höchstdauer der Verleihung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
den Antrag über die normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, die wegen Änderungen in der Rechtsprechung in Frage steht und es deshalb ggfls. einer Konkretisierung bedarf
den Antrag betreffend des modifizierten Empfehlungsbeschlusses der Zentral-KODA „Weiterleitung von Hinweisen bei sexuellem Missbrauch“ im Hinblick auf die Ermöglichung einer Beratung für Mitarbeitende
den Stand der Dinge zur Umsetzung der Synodenergebnisse und dadurch ggfls. notwendig werdende arbeitsrechtliche Regelungen.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 31. Januar 2019 statt.
Die KODA Mitarbeiterseite wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine ruhige, besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und ein gutes, gesundes Neues Jahr 2019.