21-12-16

Sitzung der KODA am 16. Dezember 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • die Eingruppierung der Mitglieder des Leitungsteams in den pastoralen Räumen
    In der Anlage 4a der KAVO wurde hierzu im Teil B eine neue Ziffer XIX. eingefügt.
  • Verlängerung der Geltungsdauer der Anlage 17 der KAVO (Regelung der Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Corona-Virus Pandemie)
    Die Regelungen gelten nunmehr bis zum 31.03.2022.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • den Umgang mit den Ordnungen Leitlinien sex. Missbrauch und Präventionsordnung. In diesem Kontext gab es einen Austausch zu der Frage, welche arbeitsrechtlichen Regelungen es hierzu in der KAVO geben sollte.
  • die Weiterentwicklung der Entgeltordnung hinsichtlich der noch ausstehenden Aktualisierung der Regelungen die Kirchenmusik betreffend

 

Konstituierende Sitzung der neuen KODA (8. Amtszeit) am 16. Dezember 2021

Am 16. Dezember 2021 hat sich die neue KODA konstituiert. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

Ihr gehören für die Dienstgeberseite an:
Konrad Berg, Andrea Gerards, Georg Goeres, Matthias Müller, Mechthild Schabo, Elisabeth Schwaab

Ihr gehören für die Dienstnehmerseite an:
Silke Heisig, Andrea Hoffmann-Göritz, Kerstin Kleinschmidt, Manfred Kochems, Markus Krogull-Kalb, Uwe Schäfer 

Zum Vorsitzenden der KODA wurde Herr Konrad Berg (Dienstgeberseite) gewählt, 
zur stellvertretenden Vorsitzenden Frau Andrea Hoffmann-Göritz (Dienstnehmerseite).

Als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses der KODA wurde Herr Stefan Hossfeld wieder und Herr Johannes Müller-Röhrig neu gewählt.

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am Mittwoch, 26. Januar 2022 als Videositzung statt.

21-11-23

Sitzung der KODA vom 23. und 24. November 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Änderung der Anlage 14 zur KAVO:
    Diese beinhaltet die Übernahme des Tarifergebnisses der Tarifrunde Öffentlicher Dienst (VKA) vom Oktober 2020 für den Bereich der Beschäftigten der Trägergesellschaft Bistum Trier (TBT mbH).
    Die Tabellenentgelte werden
    * ab dem 01.04.2021 um 1,40 Prozent, mindestens aber um 50,00 Euro und
    * ab dem 01.04.2022 um weitere 1,80 Prozent erhöht.
  • Änderung der Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
    Hier wurden die Gemeindepraktikantinnen und Gemeindepraktikanten, die gemäß dem Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier die erste Bildungsphase absolvieren, in den Geltungsbereich dieser Ordnung aufgenommen. 
  • Änderungen einzelner Regelungen der KAVO bzw. der Anlagen zur KAVO; u.a.
    - Einfügung einer Übergangsvorschrift anlässlich der 60. Ordnung zur Änderung der KAVO: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die spätestens mit Ablauf des 30.09.2021 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, müssen die Geltung der in der 60. Ordnung verabschiedeten neuen Entgelttabelle bis zum 30.06.2022 beantragen.
    - Die Stundentabelle für kurzfristig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlage A zur Anlage 1 der KAVO) wurde an die Tariferhöhungen angepasst.
  • Änderungen des Statutesfür Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten 
    Es erfolgte eine notwendige Anpassung des Statutsin Bezug auf die ab Januar 2021 entstehenden pastoralen Räume.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • den Umgang mit den Ordnungen Leitlinien sex. Missbrauch und Präventionsordnung. In diesem Kontext gab es einen Austausch zu der Frage, welche arbeitsrechtlichen Regelungen es hierzu in der KAVO geben sollte.
  • über die Eingruppierung der Mitglieder in den Leitungsteams in den zukünftigen pastoralen Räume


Die letzte Sitzung der Amtszeit der KODA sowie die konstituierende Sitzung der neuen Amtszeit finden am Donnerstag, 16. Dezember 2021 als Videositzung statt.

21-09-14

Sitzung der KODA vom 14. September 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 59. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet
    - die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung des § 41b KAVO – Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlage 4a und Anlage 4d – um ein Jahr bis zum 30.09.2022.
    - die Verlängerung der Antragsfrist anlässlich der Umsetzung der neuen Entgeltordnungder Anlage 4a. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nunmehr bis zum 30.06.2022 einen Antrag in die höhere Entgeltgruppe stellen, die sich nach der neuen Anlage 4a zur KAVO ergibt.

  • 60. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen die Übernahme des Tarifergebnissesder Tarifrunde Öffentlicher Dienst (VKA) vom Oktober 2020.
    Die Tabellenentgelte der Anlagen 5a und 5c werden
    * ab dem 01.04.2021 um 1,40 Prozent, mindestens aber um 50,00 Euro und
    * ab dem 01.04.2022 um weitere 1,80 Prozent erhöht.

  • Änderungen des Statutes für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie des Statutes für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
    Es erfolgten notwendige Anpassungen der Statute an die durch die letzten Ordnungen zur Änderung der KAVO erfolgten Veränderungen der arbeitsrechtlichen Regelungen für die Berufsgruppen.

  • Änderung der Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
    Diese beinhaltet die Anpassung der Entgelte entsprechend dem Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes. 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Erhöhung der Entgelte der Anlage 14 zur KAVO – Beschäftigungsverhältnisse der Trägergesellschaft Bistum Trier mbH (TBT mbH)


Die nächste Sitzung der KODA findet von Dienstag, 23. November bis Mittwoch, 24. November 2021 statt.

21-07-15

Sitzung der KODA vom 15. Juli 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 58. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen 
    - weitere redaktionelle Änderungen in Bezug auf die Entgeltordnung
    - Regelungen den Bereich der Kirchenmusik betreffend
    - den allgemeinen Regelungsbereich betreffend
    - in Bezug auf die Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sowie
    - Regelungen zum Besitzstand bei Zulagen

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • die Weiterentwicklung der Entgeltordnung hinsichtlich der noch ausstehenden Aktualisierung der Regelungen die Kirchenmusik betreffend
  • Umgang mit den Ordnungen Leitlinien sex. Missbrauch und Präventionsordnung
  • Die Regelungen des § 41b Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung hinsichtlich der Fortschreibung der Regelung
  • Den Bericht der Arbeitsgruppe FAQ zur Entgeltordnung
  • Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes vom Oktober 2020


Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 14. September 2021, statt.

21-05-05

Sitzung der KODA vom 05. Mai 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 57. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen 
    - weitere redaktionelle Änderungen in Bezug auf die Entgeltordnung

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • die Weiterentwicklung der Entgeltordnung hinsichtlich der noch ausstehenden Aktualisierung der Regelungen die Kirchenmusik betreffend
  • Umgang mit den Ordnungen Leitlinien sex. Missbrauch und Präventionsordnung
  • Die Regelungen des § 41b Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung hinsichtlich der Fortschreibung der Regelung
  • Den Bericht der Arbeitsgruppe FAQ zur Entgeltordnung
  • Den Bericht der Arbeitsgruppe Reisezeit

Gespräch mit Bischof Dr. Stephan Ackermann

Die KODA hat sich im Gespräch mit Bischof Dr. Ackermann über die Themenfelder

  • Auswirkungen der neuen pastoralen Räume bzw. Konzeptionen auf die Beschäftigten und ggfls. notwendige KODA-Regelungen
  • Leitlinien und Präventionsordnung (arbeitsrechtliche Umsetzungen durch die KODA)
  • Normierung Gesetzgebungsverfahren Arbeitsrecht durch den Verband der Diözesen Deutschlands und Umsetzung

ausgetauscht. 

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 15. Juli 2021, statt.

2024  Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Trier
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.