18-08-09
Sitzung der KODA vom 09. August 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung
- den Antrag „Neuregelung zum Entgelt der Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten“.
Inhalt dieser Änderung ist die Klarstellung, dass die Berufsgruppe während ihrer zweijährigen Berufseinführungsphase in die Stufe 2 eingruppiert wird. Die Regelung tritt zum 1. September 2018 in Kraft.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- den Antrag zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
- über Regelungen, die wegen Änderung der Rechtsprechung bzw. staatlichem Recht ggfls. einer Veränderung bedürfen: Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, Betriebsrentenstärkungsgesetz (Entgeltumwandlungsbeschluss), Zeitzuschläge bei Teilzeitkräften.
- den Antrag betreffend die Übernahme des Tarifergebnisses TVöD-VKA vom 17.04.2018 in die KAVO.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 19. September 2018 statt.
18-06-11
Sitzung der KODA vom 11. Juni 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung
- den Antrag, die „Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten vom 22. Mai 2017 zu verändern.
Inhalt dieser Änderung ist die Präzisierung der Dauer und Beendigung der Praktikantenverhältnisse. Die Regelung tritt zum 1. August 2018 in Kraft.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- die Richtlinien gem. § 10 KAVO Qualifizierung für den Bereich Lebensberatungen
- über die Information eines möglichen Antrags zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten u.a. im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
- Über Regelungen, die wegen Rechtsprechung bzw. staatlichem Recht ggfls. einer Veränderung bedürfen: Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen, Betriebsrentenstärkungsgesetz (Entgeltumwandlungsbeschluss), Zeitzuschläge bei Teilzeitkräften.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 9. August 2018 statt.
18-04-26
Sitzung der KODA vom 26. April 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen zur Bildung von Gesundheitszirkeln für Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich der KODA in einem neuen § 41b in der KAVO aufzunehmen,
- den Antrag auf Zahlung einer Zulage für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bistum Trier.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- die Richtlinien gem. § 10 KAVO Qualifizierung für den Bereich Lebensberatungen
- über die Information eines möglichen Antrags zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten u.a. im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 11. Juni 2018 statt.
18-03-15
Sitzung der KODA vom 15. März 2018
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- über den Antrag, die Regelungen zur Bildung von Gesundheitszirkeln für alle Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der KODA in § 41a der KAVO aufzunehmen
- die Richtlinien gem. § 10 KAVO Qualifizierung für den Bereich Lebensberatungen
- über den Stand der Beratungen der Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Entgeltordnung für kirchliche Berufe
- über die Information eines möglichen Antrags zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten u.a. im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 26. April 2018 statt.
18-01-31
Sitzung der KODA vom 31. Januar / 01. Februar 2018
Gewählt hat die KODA in dieser Sitzung:
Die Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses der KODA:
- Gerhard Lüttke, als Vorsitzender auf Vorschlag der Mitarbeiterseite und
- Stefan Hossfeld, als Vorsitzender auf Vorschlag der Dienstgeberseite
Desweiteren wurden die Beisitzer benannt.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- Über den Antrag, die Regelungen zur Bildung von Gesundheitszirkeln für alle Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der KODA in § 41a der KAVO aufzunehmen
- über das Anliegen, ein Merkblatt über die Umsetzung und konkrete Anwendung von § 36 KAVO "Arbeitsbefreiung" zu erstellen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet
- die Richtlinien gem. § 10 KAVO Qualifizierung für den Bereich Lebensberatungen
- über mögliche Wege, den Empfehlungsbeschluss der Zentral-KODA vom November 2013 hinsichtlich der "Weiterleitung von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch"für den Bereich des Bistums Trier doch noch umsetzen zu können