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Erste allgemeine Information der KODA zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung

Die KODA hat in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2020 den endgültigen Text der neuen Entgeltordnung für die KAVO beschlossen. Die Neuregelung wird als 52. Ordnung zur Änderung der KAVO im Kirchlichen Amtsblatt im Januar 2021 veröffentlicht werden.

Die neue Entgeltordnung besteht aus zwei Teilen: 

  • In Teil A wird allgemein auf die Entgeltordnung (VKA) zum TVöD in der jeweils geltenden Fassung verwiesen. 
  • In Teil B sind berufsgruppenspezifische Tätigkeitsmerkmale aufgelistet, die aus den bisher geltenden kircheneigenen Regelungen entnommen worden sind und dem neuen Eingruppierungssystem angepasst wurden.

Die neue Entgeltordnung wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. 

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltordnung steht auch die Neuregelung des Stufenaufstiegs bei Höhergruppierungen. In entsprechender Systematik im Vergleich zur Regelung im öffentlichen Dienst wird die stufengleiche Höhergruppierung zum 1. März 2019 umgesetzt.

In Bezug auf die Reduzierung der Jahressonderzahlung wurde beschlossen, dass diese erst ab dem Jahr 2021 umgesetzt wird. D.h., erst ab dem Jahr 2021 wird die Jahressonderzahlung auf folgende Beträge reduziert:

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 8        79,51 Prozent 
  • in den Entgeltgruppen 9a bis 12    70,28 Prozent 
  • in den Entgeltgruppen 13 bis 15    51,78 Prozent.

Von einer rückwirkenden Reduzierung der Jahressonderzahlung für das Jahr 2020 wurde Abstand genommen.

Anfang des kommenden Jahres werden sowohl auf der Homepage der KODA-Mitarbeiterseite als auch im „Portal“ Fragen und Antworten zur neuen Entgeltordnung eingestellt und zudem die Möglichkeit eröffnet werden, selbst Fragen zu stellen.

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