Anlage 1

Regelungen für kurzfristig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 1 Abs. 2 KAVO)

(KA 2008 Nr. 38; geändert durch KA 2008 Nr. 228, KA 2022 Nr. 65, KA 2023 Nr. 257 und KA 2024 Nr. 37)
 

§ 1
Geltungsbereich

 

Diese Bestimmungen gelten für Arbeitsverhältnisse geringfügig beschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV.

 

§ 2
Vergütung

(1) Mit den in § 1 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine Vergütung unter Anwendung der Stundensätze nach Maßgabe der Anlage A zur Anlage 1 zur KAVO vereinbart. Hiervon abweichend kann im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern eine geringere Vergütung vereinbart werden. Die Vergütung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Satz 1, die die Tätigkeit einer Organistin bzw. eines Organisten und/oder einer Chorleiterin bzw. eines Chorleiters ausüben, richtet sich nach der Anlage B.

(2) Sind im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern die pauschalen Steuern gemäß § 40 a EStG durch den Dienstgeber abzuführen, so entspricht die zu vereinbarende Vergütung dem Nettobetrag, der sich ergibt, wenn die Vergütung nach Abs. 1 um die vom Dienstgeber abzuführenden Steuern gekürzt wird.

 

Protokollerklärung zu § 2 Absatz 1 Satz 1:
Das Stundenentgelt nach der Anlage A zur Anlage 1 zur KAVO errechnet sich aus der Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe.

 

Anlage A zur Anlage 1:

(in der Fassung KA 2024 Nr. 37
 

Entgeltgruppe

ab 1. März 2024

Stundenvergütung in Euro

15

40,18

14

36,73

13

34,40

12

32,99

11

30,38

10

28,86

9c

27,42

9b

26,12

9a

25,55

8

22,24

7

21,32

6

20,69

5

19,93

4

19,19

3

18,47

2

17,14

1

14,33


Anlage B zur Anlage 1:

(in der Fassung KA 2017 Nr. 28)

gültig ab 1. Februar 2017

 

Ausbildung

Organistendienst

Chorleitung, Kasualien

Chorleitung und Organistendienst

Chorprobe

Kasualien

So./Vorabend

Werktags-messen

So./Vorabend

1 Std. einschl. Vorbereitung

2 Std. einschl. Vorbereitung

A / B

38,00

22,00

44,00

50,00

44,00

76,00

C

29,00

22,00

33,00

37,00

33,00

58,00

D

26,00

16,00

29,00

33,00

29,00

51,00

Ohne

24,00

14,00

27,00

31,00

27,00

47,00