Sitzung der KODA vom 26. April 2018
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen zur Bildung von Gesundheitszirkeln für Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich der KODA in einem neuen § 41b in der KAVO aufzunehmen,
- den Antrag auf Zahlung einer Zulage für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bistum Trier.
Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:
- den Antrag, die Regelungen des Zentral-KODA-Beschlusses „Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel“ auch für einen Wechsel innerhalb der Zuständigkeit der KODA Trier wirksam werden zu lassen. Damit würden Nachteile z.B. hinsichtlich der Jahressonderzahlung oder des Leistungsentgelts wegfallen.
- die Richtlinien gem. § 10 KAVO Qualifizierung für den Bereich Lebensberatungen
- über die Information eines möglichen Antrags zur Änderung der Statuten der Gemeindereferentinnen und - referenten sowie der Pastoralreferentinnen und -referenten u.a. im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente im Schuldienst. Weiterer möglicher Änderungsbedarf in den Statuten wurde andiskutiert.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 11. Juni 2018 statt.