Frau Andrea Hoffmann-Göritz (Mitarbeiterseite) zur Vorsitzenden der KODA
Frau Andrea Gerards (Dienstgeberseite) zur stellvertretenden Vorsitzenden der KODA
Gemäß der KODA-Ordnung wurde damit turnusgemäß der Wechsel im Vorsitz vollzogen.
48. Ordnung zur Änderung der KAVO - Aussetzung der Anwendbarkeit der Anlage 10a, die die „Regelungen zur Vermeidung von Nachteilen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 (Umsetzungsgesetz)“ enthält.
Aufgrund des Dekrets der Kleruskongregation vom 21.11.19 ist der Vollzug des Umsetzungsgesetzes ausgesetzt, so dass auch die Regelungen der Anlage 10a hiermit formal bis auf Weiteres ausgesetzt sind.
Entgeltordnung für kirchliche Berufe und Umsetzung der Entgeltordnung in die KAVO
Kinderbezogene Entgeltbestandteile für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter die Anlage 14 (TBT mbH) fallen.