20-07-02

Sitzung der KODA vom 02. Juli 2020

Abgelehnt hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • den Antrag zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier wegen Einführung der neuen Entgeltordnung und den damit zusammenhängenden Regelungen

    Der Antrag war in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der KODA erarbeitet worden. In dieser Arbeitsgruppe hatten sich beide Seiten im Laufe eines langen und intensiv geführten Diskussionsprozesses auf die inhaltlichen Regelungen der neuen Entgeltordnung verständigen können. Insofern bestand inhaltlich (weitgehend) Einigkeit bzgl. des Ergebnisses. 

    Zur Ablehnung des Antrages kam es, nachdem die Dienstgeberseite erstmals in der Sitzung der KODA am 12.12.2019 sich unmissverständlich dahingehend erklärt hatte, dass sie nicht – wie bisher geübte Praxis – den Beschluss rückwirkend zum Termin des Tarifvertrages, also den 1.1.2017 in Kraft setzen wolle, sondern erst zum 1.1.2020. Diese Ankündigung war für die Mitarbeiterseite völlig überraschend, zumal davor in vielen Sitzungen sowohl in der Arbeitsgruppe als auch in der KODA gemeinsam überlegt worden war, wie die finanziellen Auswirkungen der Tarifumsetzung in für beide Seiten akzeptablen Umfange geregelt werden könnte.

    In mehreren Sitzungen im Januar, Februar und Mai dieses Jahres hat die Mitarbeiterseite dann versucht, mit nochmals veränderten Angeboten ihrerseits eine Lösung mit der Dienstgeberseite zu finden. Diese war jedoch nicht kompromissbereit und beharrte auf das Inkraftsetzungsdatum zum 1.1.2020. 

    Da die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit 2017 auf die Umsetzung der neuen Entgeltordnung in die KAVO warten (die für bestimmte Tätigkeiten eine bessere Eingruppierung und damit ein höheres Entgelt vorsieht), würde das vorgesehene Inkraftsetzungsdatum finanzielle Nachteile für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringen. Das war so für die Mitarbeiterseite nicht akzeptabel. Da zudem die bisherige Übung, Tarifergebnisse immer zum selben Datum wie im öffentlichen Dienst in Kraft zu setzen, mit diesem Antrag durchbrochen wurde, lehnte die Mitarbeiterseite den Antrag ab.

    Die Dienstgeberseite hatte bereits in der Mai-Sitzung betont, dass sie bei einer Ablehnung beantragen werde, den Antrag an den Vermittlungsausschuss weiter zu leiten. Diesem Antrag wurde zugestimmt. 

    Nunmehr wird der Vermittlungsausschuss einen Vorschlag erarbeiten und der KODA zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über den Inkraftsetzungsakt des Beschlusses „49. Ordnung zur Änderung der KAVO“, der vom Bischof einseitig verändert worden war.

  • Umsetzung des BAG Urteils hinsichtlich Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

  • Umsetzung einer Regelung in der KAVO für kurzfristig Beschäftigte


Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 07. September 2020, statt.

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