21-01-19
Sitzung der KODA vom 19. Januar 2021
Beschlossen hat die KODA danach durch das in der Bistums-KODA-Ordnung für konkrete Fälle zugelassene schriftliche Umlaufverfahren:
- 54. Ordnung zur Änderung der KAVO:
Diese beinhaltet im Wesentlichen die Verlängerung der Regelungen der Anlage 9 zur Altersteilzeitregelung. -
Festlegung des Wahltermins für die KODA:
Die KODA hat den Termin für die Neuwahl der Mitglieder der Mitarbeiterseite für die Amtszeit der KODA ab dem 19.12.2021 auf den 06. Oktober 2021 festgelegt.