21-09-14

Sitzung der KODA vom 14. September 2021

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

  • 59. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet
    - die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung des § 41b KAVO – Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlage 4a und Anlage 4d – um ein Jahr bis zum 30.09.2022.
    - die Verlängerung der Antragsfrist anlässlich der Umsetzung der neuen Entgeltordnungder Anlage 4a. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nunmehr bis zum 30.06.2022 einen Antrag in die höhere Entgeltgruppe stellen, die sich nach der neuen Anlage 4a zur KAVO ergibt.

  • 60. Ordnung zur Änderung der KAVO:
    Diese beinhaltet im Wesentlichen die Übernahme des Tarifergebnissesder Tarifrunde Öffentlicher Dienst (VKA) vom Oktober 2020.
    Die Tabellenentgelte der Anlagen 5a und 5c werden
    * ab dem 01.04.2021 um 1,40 Prozent, mindestens aber um 50,00 Euro und
    * ab dem 01.04.2022 um weitere 1,80 Prozent erhöht.

  • Änderungen des Statutes für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie des Statutes für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
    Es erfolgten notwendige Anpassungen der Statute an die durch die letzten Ordnungen zur Änderung der KAVO erfolgten Veränderungen der arbeitsrechtlichen Regelungen für die Berufsgruppen.

  • Änderung der Ordnung über die Beschäftigung von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten
    Diese beinhaltet die Anpassung der Entgelte entsprechend dem Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes. 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Erhöhung der Entgelte der Anlage 14 zur KAVO – Beschäftigungsverhältnisse der Trägergesellschaft Bistum Trier mbH (TBT mbH)


Die nächste Sitzung der KODA findet von Dienstag, 23. November bis Mittwoch, 24. November 2021 statt.

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