Sitzung der KODA vom 30. Mai 2022

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung hinsichtlich der noch ausstehenden Aktualisierung der Regelungen die Kirchenmusik betreffend:
    Anhand von zwei unterschiedlichen Anträgen wurde intensiv über die zukünftige Eingruppierung der Kirchenmusiker diskutiert und die unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich der Eingruppierungsmerkmale und deren Zuordnung zu den bestehenden Entgeltgruppen untereinander ausgetauscht.
  • Über einen Antrag auf Änderung der Eingruppierungsregelungen in der Anlage 4a, Teil B., Abschnitt V (als Konsequenz der vorgelegten Aufgabenbeschreibung der Fachkräfte in den Lebensberatungsstellen).

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 07. Juli 2022, statt.

Sitzung der KODA vom 28. April 2022

 

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung hinsichtlich der noch ausstehenden Aktualisierung der Regelungen die Kirchenmusik betreffend
  • Über ein vorgelegtes Papier, in dem eine Aufgabenschreibung der Fachkräfte in den Lebensberatungsstellen beschrieben wurde und dessen Auswirkung auf die vorhandenen Eingruppierungsregelungen in der Anlage 4a, Teil B., Abschnitt V
  • Über den Umgang mit den Ordnungen Leitlinien sex. Missbrauch und Präventionsordnung: Die bisherige Diskussion wurde fortgesetzt und weitere Teilbereiche miteinander besprochen.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 30. Mai 2022, statt.

Sitzung der KODA vom 03. März 2022

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung

  • Änderung der Eingruppierungsmerkmale für die Tätigkeit der Pfarrsekretärin/des Pfarrsekretärs (Änderung der Anlage 4a, Teil B., Abschnitt III.)
  • Ergänzung der Anmerkung Nr. 23 in der Anlage 4a, Teil B. Abschnitt XV: durch die Einfügung der neuen Fußnote wird sichergestellt, dass die Ausübung einer vorübergehend übertragenden höherwertigen Tätigkeit nach den §§ 18, 37 und 38 des Teils I der KAVO unschädlich ist; nach Beendigung einer solchen befristeten Tätigkeit wird die Zahlung der bisherigen Zulage als Besitzstand unter den in der Anmerkung Nr. 23 genannten Voraussetzungen wieder aufgenommen.
  • Anpassung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile für den Bereich der TbT mbh (Regelungsbereich der Anlage 14 der KAVO) entsprechend den Ergebnissen der letzten Tarifrunde
  • Weitergeltung der Regelungen der Anlage 10a (Regelung zur Vermeidung von Nachteilen im Rahmen der strukturellen Veränderungen in der Umsetzung der Synodenergebnisse) und Anpassung einiger Textpassagen an die veränderten Gegebenheiten durch die Einführung der pastoralen Räume.

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über den Umgang mit den Ordnungen Leitlinien sex. Missbrauch und Präventionsordnung:
    In diesem Kontext wurde intensiv über einen Entwurf für eine Regelung der arbeitsrechtlich relevanten Punkte diskutiert, die als Bestandteil in die KAVO aufgenommen werden sollen.


Gewählt wurden in dieser Sitzung: 

  • Die bisherigen Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Vermittlungsstelle Herr Michael Kraus und Herr Nikolaus Schorr wurden von der Kommission in ihrem Amt bestätigt und als Vorsitzende wiedergewählt.

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 28. April 2022, statt.

Sitzung der KODA vom 26. Januar 2022

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung

  • Änderungen der Anlage 17 der KAVO (Regelung der Kurzarbeit im Zusammenhang mit der Corona-Virus Pandemie)
    Diese beziehen sich zum einen auf die Verlängerung der Höchstdauer der Inanspruchnahme der Kurzarbeit von 21 auf 24 Monate und zum anderen auf die Verlängerung der gesamten Laufzeit der Anlage 17 bis zum 31. Dezember 2022.
  • eine Corona-Sonderzahlung für die angestellten Lehrkräfte an Bistumsschulen
    Die Lehrkräfte an den Bistumsschulen erhalten – vergleichbar den Lehrkräften an den öffentlichen Schulen – eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro im Monat März 2022 ausgezahlt.
  • Änderung der Anlage 11 der KAVO (Schlichtungsverfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten)
    Der Zeitraum, in dem die beiden Vorsitzenden alternierend die eingegangenen Verfahren bearbeiten, wurde dahingehend geändert, dass nunmehr die gesamte Amtszeit maßgebend ist. 


Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 03. März 2022, statt.

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