Sitzung der KODA vom 14./15. Dezember 2023
Wahlen zum Vorsitz
- Frau Andrea Hoffmann-Göritz (Mitarbeiterseite) zur Vorsitzenden der KODA
- Herr Konrad Berg (Dienstgeberseite) zum stellvertretenden Vorsitzenden der KODA
Gemäß der KODA-Ordnung wurde damit turnusgemäß der Wechsel im Vorsitz vollzogen.
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Übernahme des Tarifergebnisses TVöD-VKA vom 22. April 2023:
Ab dem 1. März 2024 erfolgt eine Erhöhung der Tabellenentgelte. Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen (Sockel-)Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der so erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben. Der Mindesterhöhungsbeitrag beläuft sich auf 340 Euro.
- Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen:
Mit Wirkung vom 1. Februar 2024 werden die Tätigkeitsmerkmale, nach denen die Sozialarbeiter*innen in die EG 10 bzw. EG 11 eingruppiert werden, verändert
- eine Ergänzung der Anlage 4c zur KAVO (Einfügung der EG S 11b für Sozialarbeiter*innen in den Kindertagesstätten)und Ergänzung der SuE-Zulagenzahlung für diese Tätigkeitsgruppe (Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich)
- Änderung der Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Jugendeinrichtungen:
Aufgrund der Umstrukturierungen im Bereich der Jugendeinrichtungen des Bistums war die Auflistung der Einrichtungen im Abschnitt VII der Anlage 4a zur KAVO auf die veränderten Strukturen hin anzupassen
Abgelehnt wurde in dieser Sitzung:
- Die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit(Anlage 9 der KAVO):
der entsprechende Antrag der Mitarbeiterseite fand nicht die erforderliche Mehrheit
Beraten wurden folgende Anträge
- konkrete Umsetzung des im Bereich der Bistumsschulen möglichen Sabbatjahres für Lehrer*innen in Bezug auf die Höhe des Entgeltes im Freistellungszeitraum
- Regelung eines Verhaltenskodex, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventions- und Präventionsordnung gelten soll
Die nächste Sitzung der KODA findet am 25. Januar 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 17. Oktober 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Annahme des Vermittlungsvorschlags des Vermittlungsausschusses der KODA Trier bzgl. des Antrages auf Einführung neuer arbeitsrechtlicher Regelungen im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventions- und Präventionsordnung:
die Vorschläge des Vermittlungsausschusses zu den noch zwei streitigen Punkten des Antrages wurden angenommen.
Bevor jedoch eine abschließende Gesamtregelung durch die KODA beschlossen werden kann, bedarf es noch der Ausarbeitung eines Muster-Verhaltenskodexes, der immer dann zur Geltung kommt, wenn keine Dienstvereinbarung hierzu abgeschlossen wurde. - Änderung der in der Anlage 2 der KAVO geregelten Musterarbeitsverträge für das Bistum Trier;
Hier: Ergänzung des Rubrums und der Unterschriftszeile um die neu hinzugekommene Stelle „des Leitenden Direktors/der Leitenden Direktorin“ - Änderung von Entgelttabellen
Hier: Anpassung der Werte der Entgeltgruppe 1 ab 1. Januar 2024 aufgrund des ab diesem Zeitpunkt geltenden Mindestlohns von 12,41 Euro/Stunde
Weiterhin beraten wurde der vorliegende Antrag
- Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen
- die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit (Anlage 9 der KAVO)
- eine Ergänzung der Anlage 4c der KAVO (Einfügung der EG S 11b für Sozialarbeiter*innen) und Ergänzung der SuE-Zulagenzahlung für diese Tätigkeitsgruppe (Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich)
Beraten wurde zudem über:
- konkrete Umsetzung des im Bereich der Bistumsschulen möglichen Sabbatjahres für Lehrer*innen in Bezug auf die Höhe des Entgeltes im Freistellungszeitraum
- Höhe der Auszahlung des Inflationsausgleiches bei Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit
- Überarbeitung der Geschäftsordnung der KODA
Die nächste Sitzung der KODA findet vom 14. bis 15. Dezember 2023 statt.
Sitzung der KODA vom 14. September 2023
Beraten wurden folgende Anträge
- Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen:
Es fand eine ausführliche Diskussion von unterschiedlichen Lösungsansätzen bzgl. der beabsichtigten neuen Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen statt. - die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit (Anlage 9 der KAVO):
es wurden Argumente ausgetauscht, die für bzw. gegen eine Fortführung der Regelung sprechen - eine Ergänzung der SuE-Zulagenzahlung für Sozialarbeiter*innen im Kita-Bereich (Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich)
Die KODA hat sich zudem über folgende Themen ausgetauscht:
- konkrete Umsetzung des Sabbatjahres für Lehrer*innen an Bistumsschulen
Die nächste Sitzung der KODA findet am 17. Oktober 2023 statt.
Sitzung der KODA vom 18. Juli 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- die Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik:
(der Beschluss ist mittlerweile veröffentlicht im KA 2023 Nr. 182 und hier auf der Homepage)
Nicht beschlossen hat die KODA:
- den Antrag zur Eingruppierung des Diözesanvorstandes des BDKJ (hier: des/der Diözesanseelsorger*in).
Dieser Antrag der KODA-Mitarbeiterseite fand nicht die notwendige Mehrheit in der Kommission. Er wurde an den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Weiterhin beraten wurde der vorliegende Antrag
- über eine Änderung der Eingruppierung der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen
Beraten wurde zudem über:
- eine mögliche Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit (Anlage 9 der KAVO)
Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 14. September 2023, statt.
Sitzung der KODA vom 04. Juli 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Änderungen der Musterarbeitsverträge in der Anlage 2 der KAVO:
Hier wurden zum einen redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie die Umsetzung eines Verzichts von Gehaltsbestandteilen eindeutiger geregelt.
Weiterhin beraten wurden der vorliegende Antrag
- Zur Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik
Beraten wurde zudem über:
- eine Änderung der Ordnung zum Verfahren der arbeitsrechtlichen Vermittlung:
Es ist angedacht, in der Anlage 11 der KAVO eine Regelung einzufügen, mit der ein Sanktionsverfahren eingeführt wird für den Fall, dass kirchliche Arbeitgeber nicht das Arbeitsrecht der KODA anwenden.