23-03-16
Sitzung der KODA vom 16. März 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
Die Übernahme des Tarifergebnisses der Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienste vom Mai 2022 in die KAVO, was u.a. enthält:
- die Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro mtl. für die Mitarbeiter*innen in den Entgeltgruppen S2 bis S9 (rückwirkend ab Juli 2022),
- die Zahlung einer Zulage für Praxisanleiter*innen in Höhe von 70 Euro mtl. (rückwirkend ab Juli 2022),
- die Einführung von zwei Regenerationstagen pro Kalenderjahr für alle Mitarbeiter*innen, die nach der Anlage 4c der KAVO eingruppiert sind (bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage pro Kalenderwoche).
Die Regenerationstage für das Kalenderjahr 2022 können bis spätestens zum 31. Oktober 2023 noch genommen werden. - die Möglichkeit, die gezahlte SuE-Zulage in zwei arbeitsfreie Tage pro Kalenderjahr umzuwandeln (= Umwandlungstage).
Eine solche Umwandlung der SuE-Zulage wird erstmals ab dem 1. August 2023 möglich sein. Der dafür notwendige Antrag auf Erhalt der Umwandlungstage für 2023 hat spätestens bis zum 30.06.2023 zu erfolgen.
Nicht beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
Den Antrag auf Erlass einer neuen Anlage 20 der KAVO (arbeitsrechtliche Regelungen in Bezug auf die Anwendung der Interventionsordnung und der Präventionsordnung auf kirchliche Arbeitsverhältnisse).
- Der Antrag, der insbesondere im letzten halben Jahr in den Sitzungen der KODA ausgiebig diskutiert wurde, fand bei der abschließenden Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit. Bei allen Bemühungen der Mitglieder der KODA, zu einer Einigung zu kommen, konnte in zwei offenen Punkten kein Konsens hergestellt werden, so dass nun im weiteren Verfahren der gemäß der Bistums-KODA-Ordnung zuständige Vermittlungsausschuss angerufen wurde
- Der Antrag wurde einstimmig an den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Die Mitarbeiterseite hofft, dass die lange Liste der noch offenen Anträge, u.a. Änderung der Eingruppierungen
- im Bereich der Kirchenmusik,
- der Mitarbeiter*innen (hier: Sozialarbeiter*innen) in den Lebensberatungsstellen,
- des Diözesanvorstandes des BDKJ,
- sowie der Antrag auf Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern
nunmehr zügig in der Kommission abgearbeitet wird.