Sitzung der KODA vom 04. Juli 2023
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Änderungen der Musterarbeitsverträge in der Anlage 2 der KAVO:
Hier wurden zum einen redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie die Umsetzung eines Verzichts von Gehaltsbestandteilen eindeutiger geregelt.
Weiterhin beraten wurden der vorliegende Antrag
- Zur Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik
Beraten wurde zudem über:
- eine Änderung der Ordnung zum Verfahren der arbeitsrechtlichen Vermittlung:
Es ist angedacht, in der Anlage 11 der KAVO eine Regelung einzufügen, mit der ein Sanktionsverfahren eingeführt wird für den Fall, dass kirchliche Arbeitgeber nicht das Arbeitsrecht der KODA anwenden.
Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 18. Juli 2023, statt.