24-08-29

Sitzung der KODA vom 29. August 2024
 

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

  • die Festlegung des KODA-Wahltermins auf den 19. März 2025.

    Die Amtszeit der jetzigen KODA endet im Dezember 2025.

  • Änderungen im Zuschnitt der KODA-Wahlgruppen und entsprechende Anpassungen in den Ordnungen.

  • eine neue Geschäftsordnung der KODA.

  • die Übernahme des TVSöD für Dual Studierende im Geltungsbereich der KODA. Damit erhält die KAVO eine verbindliche Regelung zur arbeitsvertraglichen Gestaltung der auszubildenden Mitarbeitenden, die einen dualen Studiengang absolvieren.  


Beraten wurden folgende Themen

  • beabsichtigte Änderung der Ausführungsbestimmungen zum § 10 KAVO (Qualifizierung)

  • beabsichtige Änderung der Anlage 11 (Regelungen über das Schlichtungsverfahren) aufgrund der vorliegenden, durch den Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) beschlossenen und vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verabschiedeten, Empfehlungen zu einer Musterschlichtungsordnung.

 
Die nächste Sitzung der KODA findet am 6. und 7. November 2024 statt.

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