Sitzung der KODA vom 29. Februar 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
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Annahme des auf Grundlage des Vermittlungsvorschlages des Vermittlungsausschusses der KODA Trier ausformulierten Antrages auf Eingruppierung des Diözesanvorstandes des BDKJ (hier: des/der Diözesanseelsorger*in) in die Entgeltgruppe 13
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Antrag auf Änderung der Anlage 9 (Altersteilzeitregelung): hier Erhöhung des Wertguthabens auf Grundlage des Tarifergebnisses 2023
Beraten wurden folgende Anträge
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Beabsichtigte Änderungen der Anlage 11 (Regelungen über das Schlichtungsverfahren) aufgrund der vorliegenden, durch den Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) beschlossenen und vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verabschiedeten, Empfehlungen zu einer Musterschlichtungsordnung.
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Die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sabbatjahres für beamtenähnlich beschäftigte Lehrkräfte des Bistums Trier aufgetretene Frage nach der Höhe des Entgeltes während der Freistellungsphase, konnte abschließend geklärt werden. Nach Klärung mit den zuständigen Landesbehörden steht nunmehr fest, dass auch während der Freistellungsphase die beamtenähnlich beschäftigten Lehrkräfte die Besoldung erhalten, die sie zu dem Zeitpunkt auf Grund der vereinbarten Teilzeitregelung erhalten würden.
Die nächste Sitzung der KODA findet am 18. März 2024 statt.
Sitzung der KODA vom 25. Januar 2024
Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:
- Übernahme eines Teils des Tarifergebnisses TV-L vom 9. Dezember 2023:
Die KODA hat für die angestellten Lehrkräfte des Bistums den „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV-Inflationsausgleich)“ in die KAVO übernommen.
D.h., dass die angestellten Lehrkräfte eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro erhalten, die wie folgt ausgezahlt wird: Eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro von Januar bis Oktober 2024. Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt für den jeweiligen Bezugsmonat. Für die Monate Januar 2024 bis März 2024 erfolgt die Auszahlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Die Übernahme der Erhöhung der Tabellenentgelte erfolgt, nachdem die redaktionellen Tarifverhandlungen beendet sind. - Erhöhung der Tabellenentgelteder Anlage 14 zur KAVO (die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TbT mbH Trier betreffend) ab März 2024 in Umsetzung des Tarifergebnisses TVöD-VKA von April 2023.
- Erhöhung der Pauschalentgelte für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten ab März 2024 in Umsetzung des Tarifergebnisses TVöD-VKA von April 2023.
- Annahme des Vermittlungsvorschlagesdes Vermittlungsausschusses der KODA Trier bzgl. der Eingruppierung des Diözesanvorstandes des BDKJ (hier: des/der Diözesanseelsorger*in)
Beraten wurden folgende Anträge
- Regelung eines Verhaltenskodex, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Erlass der Interventions- und Präventionsordnung gelten soll
- Antrag auf Erhöhung der Honorarsätze für kurzfristig beschäftigte Organisten/Chorleiter gem. der Anlage B zur Anlage 1 der KAVO