Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

Im Zuge einer ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentral-KODA vom 28. Oktober 2019 wurde eine Regelung zum Umgang mit sachgrundlosen Befristungen beschlossen.

Diese tritt für den Regelungsbereich der KAVO des Bistums Trier mit Wirkung vom 01. März 2022 in Kraft.

Regelungstext