§ 5

Nebentätigkeiten

(KA 2018, Nr. 30)

1Für die Durchführung von Nebentätigkeiten gilt § 7 des Teil I KAVO. 2Der Lehrkraft ist es nicht gestattet, Schülerinnen und Schülern der Klassen/Kurse, in der sie regelmäßig unterrichtet, privaten Nachhilfeunterricht zu erteilen.