Ausführungsregelungen zu den Bestimmungen der Anlage 8 (Dienstreisekosten) der KAVO

Die Anlage 8 der KAVO regelt den Erstattungsanspruch für Dienstreisekosten. Auf Grundlage des § 13 der Anlage 8 hat der Dienstgeber am 01. Februar 2008 entsprechende Ausführungsregelungen getroffen. Im Amtsblatt vom 01. Oktober 2015 wurden diese Regelungen angepasst.

Den vollständigen Text der aktuellen Ausführungsbestimmung zur Anlage 8 der KAVO dokumentieren wir hier.