Richtlinien zum § 10 der KAVO - Qualifizierung im Bereich der Lebensberatungsstellen


Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 10 der KAVO im Bistum Trier zur Qualifizierung der Mitarbeitenden hat der Dienstgeber im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier vom 01. November 2011, Nr. 529, eine entsprechende Richtlinie für den Breich der Lebensberatungsstellen erlassen.

Den vollständigen Text der Leitlinie zur Handhabung der berufsgruppenspezifischen Qualifizierungsregelung für Beratungsfachkräfte an den Lebensberatungsstellen des Bistums Trier (KA 2019, Nr. 140) dokumentieren wir hier.