1. Die „24. Ordnung zur Änderung der KAVO"
Diese Regelung hat folgende Inhalte:
a) Eine Änderung in der Anlage 8 Reisekostenerstattung
Hier werden §§ 1 Absatz 6 und 2 präzisiert.
Diese Regelung tritt zum 1. Mai 2014 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft.
b) Die Anpassung der Anlage 4b bezüglich einer Neuregelung der
Pfarrverwaltungszulage
Diese Regelung beinhaltet, dass Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, die Aufgaben nach den sogenannten Vakanzmodellen wahrnehmen, eine Zulage erhalten.
Diese Regelung tritt zum 1. Februar 2014 in Kraft.
2. Die „1. Ordnung zur Änderung der Dienstordnung für Kindertagesstätten"
Dabei ging es um die Präzisierung der Aufgaben für die Anlagenpflegerinnen und
Anlagenpfleger um deren Aufgaben von denen der Hausmeisterinnen und
Hausmeister abzugrenzen, da eine unterschiedliche Eingruppierung zu Grunde
liegt.
Diese Regelung tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft.
die Arbeitsgruppe „Praktikanten".
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Überarbeitung bestehender Praktikantenrichtlinien und ggfls. die Erarbeitung einer eigenen Ordnung.