31. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier
Dieser Beschluss beinhaltet die Erhöhung der Tabellenentgelte für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer an den Bistumsschulen rückwirkend ab Juli 2015 in entsprechender Umsetzung des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienst, Bereich Länder .
Der strittige Punkt hinsichtlich einer Beteiligung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer am Beitrag zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) konnte durch eine Übergangsregelung beigelegt werden. Diese sieht vor, dass bis zur endgültigen Beschlussfassung einer „Versorgungsordnung“ gem. § 33 KAVO (und damit einer endgültigen Regelung der Mitarbeiterbeteiligung am Kassenbeitrag durch die KODA) monatlich ein Beitrag in Höhe von 0,2% erhoben wird, der einem separatem Konto zugeführt wird. Weitere Einzelheiten zu diesem Punkt sind in der neuen Protokollerklärung zu § 19 Abs. 2 KAVO geregelt.