07-07-02

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Änderung von § 8 Abs. 1 Satz 1 u. 3 der Anlage 21 der KAVO (kinderbezogene Entgeltbestandteile)

Im ersten Satz wurde das Wort „ununterbrochen" und der dritte Satz ganz gestrichen.

Hintergrund:

Bei Unterbrechungen, die nicht in die Ausnahme des bisherigen Satzes 3 fallen (= Unterbrechungen wegen Ableistung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder Wehrübungen sowie eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres), führte die bisherige Regelung zu einem Verlust des kinderbezogenen Entgeltbestandteils.

Der Beschluss bewirkt, dass auch nach Unterbrechungen der Kindergeldzahlungen durch die Familienkasse, der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die kinderbezogenen Entgeltbestandteile wieder erhält, wenn der Staat wieder Kindergeld zahlt.

Die dritte gemeinsame Information an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistumsbereich wurde inzwischen versendet.

Weiterhin beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag/Dienstag,  27./28. August 2007 statt.