07-04-18

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

„Ordnung über eine Einmalzahlung an Beschäftigte des Bistums Trier, die gem. § 1 Abs. 1 KAVO künftig unter den Geltungsbereich der KAVO fallen"

Durch diesen Beschluss erhalten Beschäftigte des Bistums Trier, auf die künftig die KAVO Anwendung findet, für das Jahr 2007 eine Einmalzahlung von 900,00 €, die in drei Teilbeträgen in Höhe von jeweils 300,00 € mit den Bezügen für die Monate Mai, Juli und Oktober des Jahres 2007 ausbezahlt werden.

Diese Verordnung tritt zum 01. Mai 2007 in Kraft.

Für die Beschäftigten, auf die die KAVO bereits Anwendung findet (=Beschäftigte in den Kirchengemeinden und den KiTas), hat die KODA bereits Einmalzahlungen beschlossen. Diese sind bereits in 2005, 2006 und zuletzt im April 2007 fällig geworden.

Den Bistumsbeschäftigten, die bisher einzelvertraglich einen Vertrag mit dem Bistum abgeschlossen hatten, in dem der BAT/TdL vereinbart war, wurde bislang noch keine Einmalzahlung ausgezahlt, da das System des BAT zum 30.09.2005 geschlossen worden ist und nicht mehr durch die Tarifvertragsparteien verändert wird. Im öffentlichen Dienst findet seit dem 1.10.2005 der TVöD Anwendung. Durch den Ausstieg der Tarifgemeinschaft der Länder aus den Verhandlungen mit den Gewerkschaften hatte sich der Abschluss für die Länder bis zum November 2006 verzögert.

Die KODA hatte dessen ungeachtet am 19.12.2005 beschlossen, die KAVO als einheitliches Arbeitsvertragswerk im Bistum Trier fortzuschreiben und mit der Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Bistumsbeschäftigten einen ersten Schritt dazu getan, um sowohl ihrem Auftrag aus der Präambel der „Grundordnung für den Kirchlichen Dienst" als auch der KODA-Ordnung nachzukommen. Der Beschluss über die Auszahlung einer Einmalzahlung an die Bistumsbeschäftigten ist eine konsequente Fortführung dieses Ziels.

Beschäftigte, die nach der Fertigstellung und Inkraftsetzung der neuen KAVO ihren bisherigen Arbeitsvertrag nicht ändern und die KAVO als neues Arbeitsrechtswerk nicht annehmen wollen, sind verpflichtet, die bereits erhaltenen Teilbeträge der Einmalzahlung zurück zu zahlen. Wer also schon jetzt die feste Absicht hat, seinen Arbeitsvertrag nicht umzustellen, sollte sich auf die Rückzahlungsforderung einstellen.

Arbeitsverträge mit einer Inbezugnahme auf die KODA-Beschlüsse werden automatisch umgestellt.

Weiterhin beraten wurde über:

Die konkrete Beratung der Übernahme des TVöD in die KAVO.