06-04-04

 

Die KODA hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Änderung der KAVO in § 23 Entgelthöhe Für die geringfügig Beschäftigten wurde eine Regelung aufgenommen, nach der sicher gestellt ist, dass eine von der KAVO abweichende geringere Vergütung vereinbart werden kann (um 400 €-Grenze einhalten zu können).

Weiterhin beraten wurde über:

Sonstiges

Die Kommission hat ein Informationsschreiben für die Bistumsangestellten erstellt. Darin wird über die Konsequenzen der Erweiterung des Geltungsbereiches der Kavo informiert.