Grundsatzbeschluss der Bistums-KODA zur Übernahme des neuen Tarifrechtes zum Entgelt im öffentlichen Dienst

(KA 2005 Nr.190)


Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung am 15. September 2005 den folgenden Grundsatzbeschluss zur Übernahme des neuen Tarifrechtes zum Entgelt im öffentlichen Dienst gefasst:

Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst zum Entgelt der Beschäftigten wird nach Maßgabe der
Bestimmungen des „Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechtes (TVÜ-VKA)" vom 13. September 2005 für den Geltungsbereich der KAVO mit Wirkung zum 1.Oktober 2005 übernommen.

Die Bistums-KODA behält sich jedoch vor, Änderungen und Ergänzungen zu beschließen, soweit
kirchenspezifische Besonderheiten dies nach Auffassung ihrer Mitglieder erfordern.

Dieser Beschluss der Bistums-KODA bedeutet keine Festlegung der künftigen materiellen Vorschriften, die ggf. im Rahmen der Übernahme des neuen Tarifrechts im öffentlichen Dienst zu beschließen sind. Er soll gewährleisten, dass ein Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen
arbeitsvertraglichen Bestimmungen nach der KAVO in ihrer derzeit gültigen Fassung über den
30. September 2005 hinaus nicht bestehen kann.