Gemeinsame Information der Bistums-KODA Trier für die Beschäftigten des Bistums

Änderungen im Zusammenhang mit der Übernahme des neuen Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst (TVöD)

I. allgemeine Hinweise

Seit dem Bestehen der Bistums-KODA Trier hat diese sich der Aufgabe gegenüber gesehen, ein einheitliches Arbeitsvertragsrecht für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, die vom Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung erfasst werden. Dieses Ziel wurde bislang nicht erreicht, mit der Konsequenz, dass in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier bisher individuell geregelt wurde, dass der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in der Fassung TdL (Vereinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder) gilt.

Am 19.12.2005 hat die Bistums-KODA in ihrer Sitzung als ersten Schritt zu einem einheitlichen Arbeitsvertragsrecht beschlossen, die KAVO als Grundlage für dieses gemeinsame Regelungswerk zu nehmen und auf die Beschäftigten des Bistums Trier zu übertragen. Hierzu ist der Geltungsbereich im § 1 KAVO erweitert worden auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier.

Dieser Beschluss ist jedoch momentan nicht direkt in die Praxis umsetzbar. Hierzu bedarf es noch verschiedener Anpassungen der KAVO. So müssen die bisher von der Bistums-KODA beschlossenen und vom Bischof in Kraft gesetzten Vergütungsrichtlinien, Verordnungen etc, die für diesen Personenkreis erlassen wurden und weiterhin gelten, in die KAVO eingearbeitet werden.
Des Weiteren bedarf es einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Bistum Trier, damit die KAVO auf sie tatsächlich Anwendung findet. Erst nachdem dies geschehen ist, wird die KAVO auch für den einzelnen Mitarbeiter des Bistums gelten.

Nachfolgend wird ein Überblick gegeben über die Änderungen der KAVO, die im Zusammenhang mit der Übernahme des neuen Tarifrechtes im öffentlichen Dienst bereits beschlossen wurden.

II. beschlossene Änderungen der KAVO

Die KODA des Bistums Trier orientierte sich in der Vergangenheit bei den Regelungen der KAVO am Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), wobei sie bei den jeweiligen Beschlüssen die kirchlichen Besonderheiten berücksichtigt hat. Eine Anlehnung an den BAT erfolgte u.a. aus Gründen

Nun hat im öffentlichen Dienst zum 01. Oktober 2005 ein Systemwechsel stattgefunden. Seitdem gilt im Bereich des VKA und des Bundes der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Mit dem neuen TVöD werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

Um alle am 30.09.2005 bestehenden Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst in das neue Tarifsystem überführen zu können wurde ein Überleitungsvertrag (TVÜ) beschlossen.

Aufgrund dieser Entwicklung hatte die KODA des Bistums Trier die Frage zu beantworten, ob und wie sie diese Veränderungen für den kirchlichen Bereich übernimmt.

Die entsprechende Weiterentwicklung des KAVO-Rechtes wurde durch den Grundsatzbeschluss der KODA vom 15.09.2005 zur Übernahme des TVöD ( KA 2005, Nr. 190 ) in die Wege geleitet und durch den Beschluss der Änderung der KAVO vom 19.12.2005 (KA 2006, Nr. 34) begonnen.

Mit dieser Ordnung sind in die KAVO rückwirkend zum 01.10.2005 neue Regelungen aufgenommen worden:

Die KODA hat demgegenüber geregelt, dass der Mitarbeiter seine bisherige Stufe behält, wenn er unmittelbar anschließend ein neues Arbeitsverhältnis bei einem Dienstgeber, der unter den Geltungsbereich der KAVO fällt, aufnimmt

Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass der Familie letztendlich dasselbe Gesamt-Einkommen zur Verfügung steht.

Trier, im April 2006
die Bistums-KODA Trier