Sitzung der KODA vom 05. Juni 2023

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die Übernahme eines Teils des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023. Durch den Beschluss wurden die Regelungen des Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleich) in die KAVO übernommen, wodurch nachfolgende Zahlungen erfolgen werden:

  • Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab August 2023).
  • Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im August 2023.
  • Monatliche Zahlung von 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024, wobei der Betrag für den Monat Juli mit dem Entgelt des Monats August ausgezahlt wird.
  • Inflationsausgleichsgeld für Auszubildende und Praktikanten von 620 Euro sowie 110 Euro netto monatlich über den gleichen Zeitruam wie zuvor. 


Nicht beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

Den Antrag auf Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern („Jobfahrrad“). Dieser Antrag der KODA-Mitarbeiterseite fand nicht die notwendige Mehrheit in der Kommission.


Weiterhin beraten wurden die vorliegenden Anträge

  • Zur Eingruppierung der Mitarbeiter*innen im Bereich der Kirchenmusik
  • Eine Änderung der Eingruppierungsmerkmale der Sozialarbeiter*innen in den Lebensberatungsstellen
  • Die Eingruppierung des/der Diözesanseelsorgers/Diözeanseelsorgerin im Dözesanvorstand des BDKJ


Hinweis:

Der verbleibende Teil des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 (= Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. März 2024) wird, sobald die noch laufenden Redaktionsverhandlungen der Tarifpartner abgeschlossen sind und der unterschriebene Tariftext vorliegt in der KODA beraten und beschlossen.

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am Dienstag, 5. Juli 2023, statt.

Sitzung der KODA vom 16. März 2023

Beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung:

Die Übernahme des Tarifergebnisses der Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienste vom Mai 2022 in die KAVO, was u.a. enthält:

  • die Zahlung einer SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro mtl. für die Mitarbeiter*innen in den Entgeltgruppen S2 bis S9 (rückwirkend ab Juli 2022),
  • die Zahlung einer Zulage für Praxisanleiter*innen in Höhe von 70 Euro mtl. (rückwirkend ab Juli 2022), 
  • die Einführung von zwei Regenerationstagen pro Kalenderjahr für alle Mitarbeiter*innen, die nach der Anlage 4c der KAVO eingruppiert sind (bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage pro Kalenderwoche).
    Die Regenerationstage für das Kalenderjahr 2022 können bis spätestens zum 31. Oktober 2023 noch genommen werden.
  • die Möglichkeit, die gezahlte SuE-Zulage in zwei arbeitsfreie Tage pro Kalenderjahr umzuwandeln (= Umwandlungstage). 
    Eine solche Umwandlung der SuE-Zulage wird erstmals ab dem 1. August 2023 möglich sein. Der dafür notwendige Antrag auf Erhalt der Umwandlungstage für 2023 hat spätestens bis zum 30.06.2023 zu erfolgen.

Nicht beschlossen hat die KODA in dieser Sitzung: 

Den Antrag auf Erlass einer neuen Anlage 20 der KAVO (arbeitsrechtliche Regelungen in Bezug auf die Anwendung der Interventionsordnung und der Präventionsordnung auf kirchliche Arbeitsverhältnisse). 

  • Der Antrag, der insbesondere im letzten halben Jahr in den Sitzungen der KODA ausgiebig diskutiert wurde, fand bei der abschließenden Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit. Bei allen Bemühungen der Mitglieder der KODA, zu einer Einigung zu kommen, konnte in zwei offenen Punkten kein Konsens hergestellt werden, so dass nun im weiteren Verfahren der gemäß der Bistums-KODA-Ordnung zuständige Vermittlungsausschuss angerufen wurde
  • Der Antrag wurde einstimmig an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

 

Die Mitarbeiterseite hofft, dass die lange Liste der noch offenen Anträge, u.a. Änderung der Eingruppierungen

  • im Bereich der Kirchenmusik,
  • der Mitarbeiter*innen (hier: Sozialarbeiter*innen) in den Lebensberatungsstellen, 
  • des Diözesanvorstandes des BDKJ, 
  • sowie der Antrag auf Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern 

nunmehr zügig in der Kommission abgearbeitet wird.

 

Die nächste Sitzung der KODA findet am Montag, 5. Juni 2023, statt.

Sitzung der KODA vom 19. Januar 2023; fortgesetzt am 31. Januar 2023

Beraten hat die KODA in dieser Sitzung:

  • Über den Antrag auf Einfügung einer neuen Anlage 20 in die KAVO, mit der die notwendigen arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf die Anwendung der Interventionsordnung und der Präventionsordnung auf kirchliche Arbeitsverhältnisse geschaffen werden sollen. 
    Die bisherige ausführliche und teilweise kontrovers geführte Diskussion um einzelne Teilaspekte des Regelungswerks (wie z.B. Umgang mit erweiterten Führungszeugnis, Regelung eines Verhaltenskodex) wurde fortgesetzt.

  • Über den Antrag auf Übernahme des Tarifergebnisses der Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienste vom Mai 2022 in die KAVO: 
    es erfolgte ein Austausch über die einzelnen Punkte des Tarifergebnisses und deren mögliche Umsetzung in der Praxis. Hierbei wurde u.a. von der Dienstgeberseite auf den größeren Verwaltungsaufwand, der bei der Umsetzung der Umwandlungstage entsteht, hingewiesen und mögliche Lösungen im Plenum erörtert. 

Die nächste Sitzung der KODA findet am Donnerstag, 16. März 2023, statt.

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